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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Gebühr Rücklastschrift - Reaktion der Kunden?
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wlbbroker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.08.2004 08:20
@ bremer:

Dann hab ich dich falsch verstanden, sorry!;-)
Nadjeschda
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.08.2004 09:13
@ Bremer

Ob es eine Rolle spielt oder nicht, unsere Meinung dürfen wir HIER schließlich frei äußern...

Oder findet es einer von euch richtig dass solche Leute einkaufen gehen, die Berater stundenlang an der ÜZ Liste sitzen und diese Kosten dann auf die "anständigen" Kunden umgelegt werden müssen?
Ich fände es eine Frechheit, wenn ich der Kunde wäre.
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2004 09:18
Es gibt viele Banken wo Bonitätsmäßig schlechtere Kunden einen höheren Kontopreis bezahlen....
Bei den Firmenkrediten ist es ja auch so, dass Kunden mit schlechter Bonität oder schlechtem Scoring einen höheren Zinssatz haben.
Und wenn dem Kunden dann die Gebühren zu hoch sind oder er sich eschwert, dass er mehr bezahlen muß als die "guten" Kunden, dann soll er bitte direkt sein Konto auflösen und verschwinden. An solchen Kunden verdienen wir nichts sondern zahlen nur drauf. Und leider werden solche Kunden immer mehr und leider auch unverschämter.
wlbbroker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.08.2004 09:32
Traurig aber wahr.

Und wenn die sonst nix wissen, aber Gesetze zu ihren Gunsten können die runterbeten
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2004 11:07
aber da dann auch nur den teil, der ihnen rechte gibt. die bedingungen dafuer kennen sie dann doch nicht mehr, obwohl die meistens nur einen abschnitt drunter stehen.

wer hat sich eigentlich ausgedacht, dass banker alle halsabschneider sind?!
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.08.2004 20:33
@wlbbroker

Das "sorry" ging runter wie Öl :)

@Nadjeschda

natürlich darfst du deine Meinung hier frei äußern, und dagegen spricht auch rein gar nichts, also bitte nicht persönlich angegriffen fühlen.

Im übrigen schlage deinen Beratern/Kollegen doch einmal vor, für kostenintensivere Kunden (Bearbeitung ÜZ-Listen,etc...) einen höheren Pauschalpreis einzustellen.

Es redet keiner davon, und das wäre auch wohl sehr unverschämt, den Aufwand von "einigen" auf "alle" umzulegen.

Unsere Berater händeln dies auch so. Da werden höhere Gebühren genommen, um den Arbeitsaufwand zu begleichen. Beschwert sich der Kunde, meinetwegen kann er gehen :)
Nadjeschda
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.08.2004 12:02
Tja, und die Zeit die Du dann mit der Diskussion mit dem Kunden verbringst um ihm zu erklären warum er zahlt und andere nicht, die zahlen dann wieder alle...
SWAT
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.08.2004 12:47
Unter Umständen kann es ja zu gemecker von "schlechen" Kunden kommen, die mehr Zahlen müssen als die "guten".
Aber was solls.
Das sie mehr Zahlen müssen finde ich gut!!!!
Sie nehmen auch in der Betreuung mehr Zeit in Anspruch und meist ohne ein guter Ergebnis.

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Sämtliche Rechtschreibfehler in diesem Text sind urheberrechtlich geschützt.

Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.08.2004 18:15
@Nadjeschda

also, bei uns werden die Kunden, die Diskutieren wollen nahe gelegt, ihr Konto bei uns aufzulösen, oder diese Handhabung zu akzeptieren.

Wenn ich ganz ehrlich soll, versteh ich dein Problem dabei nicht. Da gibts doch nichts zu diskutieren, KU die einen erhöhten Aufwand verursachen, zahlen auch dafür, so wie es das Gesetz erlaubt und so das die Allgemeinheit nicht darunter leidet.

--> wenn er das nicht akzeptiert ----> tschüß....

Einen schönen Sonntag wünscht

der Bremer :)
wlbbroker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.08.2004 08:25
der Bremer hat recht! Eine aufwandsabhängige Bepreisung ist doch völlig ok. Und jetzt mal ganz ehrlich, welche Bank will denn einen Kunden der nur Stress macht und an dem man nix verdient?
Abgesehen davon arbeiten wir doch nicht bei der Caritas
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.08.2004 19:56
danke @broker :)

wenigstens einer der scheint mich zu verstehen :)
wlbbroker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.08.2004 08:28
@bremer:

kein Problem, wir roten müssen doch zusammenhalten, wo doch die bösen Privatbanken hinter uns her sind*grins*
BlueAngel20603
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.08.2004 12:56
Bei uns wird nur eine Gebühr erhoben (0,77€), wenn die Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst werden kann und zurückgegeben wird!

Wenn Kunden selbst die Rückgabe veranlassen, dann wird keine Gebühr eingezogen!!!
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.08.2004 20:13
@broker

ach, die können uns jagen, aber vertreiben werden Sie uns nicht, und unsere Stellung im Leben geben wir auch nicht her :)

(nicht alles zu ernst nehmen *g*)
penpen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.08.2004 20:28
wir tendieren dann dazu den Kunden die EC - Karte zu sperren und in eine Bankkarte umzutauschen, die nicht für den Zahlungsverkehr zugelassen ist
(nur in extremen Fällen, bei vereinzelten Rücklastschriften natürlich nicht)
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.08.2004 21:51
gibt es bei euch noch Unterschied EC/Kundenkarte?????
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.08.2004 08:42
Bei der Kundenkarte kann der Kunde wenn er nicht mehr im Rahmen des Dispos oder Guthaben ist, kein Geld mehr abheben...aber er kann immer noch per Lastschrift mit Unterschrift bezahlen....aber dann wird die LS eben zurückgegeben.
Sushi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.08.2004 16:54
Mit der Kd.Karte können unsere Kd. nur an die Geräten unserer Bank . Bei anderen KIs oder im Laden funktioniert die nicht!
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2005 18:16
Aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. März 2005, Aktenzeichen: XI ZR 154/04,
vgl.
http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/1245771.html
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2005 18:35
Die Stornierung der Lastschrift liegt allein im Interesse der Bank des Kunden, der die Lastschrift einlösen soll. Deshalb darf diese Bank die entstehenden Kosten nicht auf diesen Kunden abwälzen.
Allerdings darf die kontoführende Bank des Einreichers für die Rücklastschrift entstehende Kosten verlangen.
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