Frage zur Garantiefrist bei Überweisungen!! |
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Verfasst am: 06.07.2006 16:28 |
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Hallo nochmal,
ich sehe gerade in meinem Hefter die Garantiefrist und deren Erklärung.Umso mehr ich mir das aber überlege,umso mehr fällt mir auf,dass ich noch ein paar Fragen dazu habe.
Die Banken haben doch Fristen zum Überweisen.Dann gibt es aber noch die Garantiefrist,die 14 Werktage nach Ablauf der Ausführungsfrist eintritt.So und bei mir steht im Hefter unter dieser Definition,dass dem Überweisenden ein Garantiebertrag erstattet wird (max.12.500 Euro).Wird ihm dieser Betrag nach ABLAUF der Garantiefrist gezahlt??Oder während dieser 14 WT??Und werden ihm die max.12.500 Euro einfach so erstattet,oder nur dann,wenn der Überweisende sagt: "Jetzt reicht es mir..ich bezahle bar"..??Wäre nett,wenn ihr mir diesbezüglich helfen könntet!! |
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Verfasst am: 17.07.2006 11:12 |
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Ich weiß nicht, was du meinst. Es gibt eine Frist, wann die Überweisung eingegangen sein muss. Von einer Garantiefrist habe ich noch nie was gehört. Für mich hört sich das ganz nach der Haftungsregelung zwischen den Banken an. Da ist es so geregelt, dass das ausführende KI bis zu 12.500 € für die Zwischengeschalteten KIs haftet.
Oder habe ich die Frage falsch verstanden? |
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Verfasst am: 24.07.2006 12:37 |
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Hi Julie,
bei Überweisungen mit einem Wert bis 75.000 EUR, die auf EUR oder auf eine andere Währung eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates lautet, erstattet das erstbeauftragte Kreditinstitut auf Verlangen des Kunden verschuldensunabhängig:
einen Garantiebetrag von max. 12.500,00 EUR (Money-back-Garantie) zuzüglich entrichteter Entgelte und Auslagen, wenn die Überweisung weder bis zum Ablauf der Ausführungsfrist noch innerhalb einer Nachfrist von 14 Bankgeschäftstagen vom Erstattungsverlangen des Kunden an bewirkt worden ist.
Hilfts??? |
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