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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Scheck in der Abschlussprüfung?
 
Prisemuetchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.08.2006 14:30
Hallo,

hatte heute BBL Prüfungsvorbereitung in der Schule. Unser Lehrer meint, dass man Scheck nicht mehr für die Abschlussprüfung lernen muss. Ist das richtig?
Azubi_1986
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.08.2006 15:37
nein, dass ist nicht richtig! lediglich beim wechsel gilt, dass er nur in bezug auf den auslandszahlungsverkehr (akkreditiv, inkasso) noch ein relevantes thema darstellt; der scheck hingegen ist nach wie vor in vollem umfang thema, d. h. auch seine besonderen ausgestaltungsformen (order-, bankenorder-, verrechnungs- und barscheck)!
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.08.2006 15:38
Nein, der Scheck ist (noch) Prüfungsgegenstand im Lernfeld 2 (Konten führen);
weggefallen sind lediglich seit dem neuen Prüfungskatalog (ab Sommer 2005) die Kenntnisse zum Scheckabkommen, d.h. GSE / BSE-Verfahren usw.
Prisemuetchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.08.2006 16:16
Aber es muss doch irgendwas dran sein, wenn er sagt, dass es nicht mehr prüfungsrelevant ist? Wo kann man denn genau nachfragen, um sicher zu gehen?
Azubi_1986
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.08.2006 11:31
...schau doch einfach in den prüfungskatalog rein! mfg
Prisemuetchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.08.2006 11:53
Da steht es ja drin. Aber das muss ja nichts heißen...
Pascal
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.08.2006 13:35
Ja die Aussage mit den Schecks is wohl weit verbreitet !!! Wir haben auch gesagt bekommen dass wir das weglassen können aber was kam dran in der AP Winter 05!!??SCHECKS!!!

des Thema kommt immer mal wieder vor also mitlernen!!!

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Die Jugend kennzeichnet nicht einen Lebensabschnitt, sondern eine Geisteshaltung: sie ist Ausdruck des Willens, der Vorstellungskraft und der Gefühlsintensität. Sie bedeutet Sieg des Mutes über die Mutlosigkeit. Sieg der Abenteuerlust über den Hang zur Bequemlichkeit.
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Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.08.2006 12:19
Soweit ich weis, hat sich was am Scheckabkommen geändert.
Das Scheckabkommen wird nicht mehr gefragt.

Man muss aber trotzdem noch wissen welche Scheckarten es gibt, Fristen....
Beate
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.08.2006 15:54
Mir wurde heute gesagt, dass der Scheck (Verrechnungsscheck, Bankscheck, Arten und Umfang) drangekommen,
jedoch das SCHECKABKOMMEN nicht mehr prüfungsrelevant ist!!
Prisemuetchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.08.2006 17:08
Sorry, dass ich jetzt frage, aber was ist das Scheckabkommen?
Also was kann jetzt nur noch gefragt werden?
Metalhead
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.08.2006 17:13 - Geaendert am: 14.08.2006 17:17
guck einfach auf http://www.wikpedia.de oder hier im wissenspool is bei beiden bestimmt irgendwo erklärt!
Metalhead
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.08.2006 17:27
Hmm ok vielleicht auch net hab grad versucht was zu finden aber gab nix!

Der Scheckeinzug (also der Einzug von Schecks zwischen Banken) ist technisch und organisatorisch im Scheckabkommen von 1998 geregelt, welches durch die Zusammenfassung verschiedener Einzelabkommen entstand. Im Einzelnen waren das: BSE-Abkommen, GSE-Abkommen, Orderscheckabkommen, Codierrichtlinien sowie Abkommen zum belegbegleitenden Datenträgeraustausch. Damit fallen alle inländischen Schecks mit Ausnahme der Reiseschecks, die mit dem BRS-Abkommen noch ihr eigenes Abkommen haben, unter eine Gesamtregelung.
Metalhead
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.08.2006 17:28
So reicht das?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.08.2006 11:34
danke metalhead!!
 

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