Verrechnungskonto , wann und wie? |
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Verfasst am: 25.08.2006 17:34 |
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Hi Leute
Bin seit kurzem Bankazubi, allerdings ist eine Sache bisher nicht recht klar gerworden.
Und zwar die Sache mit dem Verrechnungskonto in Bezug auf Sparbuchtransaktionen.
Ein Sparbuch ist nicht für Zahlungstransaktionen vorgesehen , daher kann nicht direkt von einem Sparbuch auf ein fremdes Konto überwiesen werden. Dafür gibt es dann ja das Verrechnungskonto auf dieses dann erstma der Betrag vom Sparbuch raufgeht und von dem es dann auf das fremde Konto gebucht wird. Korrekt?
So , aber wenn der Kunde auch ein Girokonto hat , wäre das Umbuchen des benötigten Betrages und anschließende "normale" Überweisung doch viel einfacher als zwei Überweisungen auszufüllen mit dem Verrechnungskonto als Verbindungsglied.
Wann und wie genau wird denn nun eigentlich solch ein Verrechnungskonto benutzt? Wann MUSS man es benutzen und wann KANN man es auch umgehen`?
Danke für eure Erklärungen
Gruß
Mark |
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Verfasst am: 25.08.2006 17:44 |
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joo. also ein sparbuch is in erster linie mal zum sparen gedacht. sonst bräuchte man es ja nicht. wenn ein kunde immer erst nochmal umbuchen muss um an sein geld zu kommen überlegt er es sich vielleicht zweimal ob er wirklich unbedingt an die kohle muss. psychologie.
eine bank legt ja die kundeneinlagen selbst wieder an. um eine einigermaßen zuverlässige kalkulationsgrundlage zu schaffen ist diese "sperre" eingebaut.
aber sparbücher sterbe im zeitalter der geldmarktkonten eh aus...
alles klar soweit?
übrigens stimmt was mit deinen "ä", "ü" und "ö" s was nicht...
;-)
vg adcab |
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Verfasst am: 25.08.2006 17:49 |
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ach ja... die fragen sind ja noch nicht ganz beantwortet.
im grunde muss man (zumindest bei uns), um geld vom sparbuch weg zu überweisen immer über ein verrechnungkonto gehen. es gibt ausnahmefälle in denen überweisungen oder auch scheckziehungen und einlösungen mit genehmigung von vm unter erheblichem aufwand durchgeführt werden können.
p.s. mit deinem "ß" stimmt auch was ned.
jetz aber
vg adcab... |
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Verfasst am: 25.08.2006 19:20 |
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Hi,
also Eigenschaften der genannten Spareinlage mit vereinbarter Kündigungsfrist kannste hier nachlesen:
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?fachgebietid=1&katid=9&opid=1&artikelid=20
Die gesetzliche Grundlage ist §21 Abs. 4 RechKredV
Weiterhin musst duch auch überlegen. Bicht der Kunde um, sprich von Spar auf Giro und von Giro woanders hin, sidn das 2 Buchungsposten, woran viele Banken verdienen. Ja, es gibt noch Banken, wo man Kontoführungsgebühren bezahlt ;-)
Ciao
Skammy |
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