Scheck: Leistung erfüllungshalber |
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Verfasst am: 19.09.2006 11:33 |
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hI @ALL; WAS BEDEUTET GENAU DIE OBEN GENANNTE AUSSAGE (ZAHLUNGSHALBER?)
DANKE
BYE
KAI |
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Verfasst am: 19.09.2006 11:41 |
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Im Gegensatz zur Leistung an Erfüllungs Statt, bei der die Annahme einer anderen als der geschuldeten Leistung das Erlöschen des Schuldverhältnisses bewirkt, bleibt bei der Leistung erfüllungshalber trotz der Leistung das Schuldverhältnis bestehen. Das heißt, wer einen Scheck akzeptiert, verliert dadurch nicht den zugrundeleigenden Anspruch auf Kaufpreiszahlung. Das wäre fatal, wenn z.B. der Scheck nicht eingelöst wird.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 19.09.2006 11:49 |
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DANKE FÜR DIE SCHNELLE ANTWORT JRTZT WEISS ICH SCHONEINMAL BESSER BESCHEID HABE NÄCHSTE WE ZP DESWEGEN ;-) |
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