Orderscheck |
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Verfasst am: 10.11.2006 18:13 |
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Fall:
Ein Mann gibt mir einen Orderscheck, der auf seinen Namen ausgestellt ist. Der Scheck wurde von Ihm auf der Rückseite unterschrieben.
Nun möchte er den Scheck allerdings nicht auf sein, sondern auf das Kono seines Bekannten einreichen.
Frage:
Muss auch der Bekannte den Orderscheck indossieren?
Merci im Voraus! |
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Verfasst am: 10.11.2006 21:16 |
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Ja, muss er.
Sogenannte Indosamtenkette... |
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Verfasst am: 10.11.2006 22:12 |
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Man muss allerdings bedenken, dass derjenige den Scheck einreicht, auf dessen Namen dieser ausgestellt ist und nicht der Bekannte selbst. |
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Verfasst am: 11.11.2006 11:27 |
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Ich meine muss er nicht.
bis zum einreicher muss die indossamentenkette vollständig sein und das ist sie.
Der, auf dessen Konto eingezahlt wird hat den Scheck ja nicht in seinem Besitz |
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Verfasst am: 13.11.2006 18:59 - Geaendert am: 13.11.2006 19:00 |
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@ Flassche
Der Meinung bin ich auch.
Was meinen Sie, Herr Herrmann? |
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Verfasst am: 13.11.2006 19:03 |
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Das ist doch ähnlich wie beim Auslandszahlungsverkehr mit dem Blankoindossierten Konnossement.
Aus dem Orderscheck wird ja , sobald hinten das Indossament angebracht worden ist, ein Inhaberpapier.
Und daher ist es völlig egal, auf welches Konto dieser gutgeschrieben wird. |
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