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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Aufgabe zu Lastschriften - Lösung?? :-)
 
Miszka
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.11.2006 21:26
Hallo!
Ich habe folgende Aufgabe, an der ich scheiter.

Auf dem Gemeinschaftskonto der Eheleute Wirth wurde am 14.06.2005 eine Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren der Telecom AG über 350 EURO gebucht. Durch die Belastung steht das Gemeinschaftskonto Wirth mit 200,00 EURO im Soll. Da der von der Telecom AG gebuchte Betrag nicht dem Rechnungsbetrag entspricht, widerspricht das Ehepaar Wirth nach Rückkehr von einer längeren Urlaubsreise am 15.08.2006 der Belastung. Wir muss die Nordbank AG als Zahlstelle handeln?
A) Die Nordbank AG muss den Widerspruch zurückweisen, weil er zu spät erfolgte.
B) Die Nordbank AG muss spätestens am übernächsten Geschäftstag eine Eilnachricht über den Widerspruch an die 1. Inkassostelle senden.
C) Die Nordbank AG muss die Lastschrift "Wertstellung Belastung" gutschreiben und sie unverzüglich an die 1. Inkassostelle zurückgeben.
D) Die Nordbank AG muss die dem Ehepaar Wirth belasteten Sollzinsen vergüten und von der Telecom AG ersetzen lassen.
E) Die Nordbank AG muss die Telecom unverzüglich über die Nichteinlösung der Lastschrift benachrichtigen.

Mein LÖsungsvorschlag war A. Jedoch ist laut Lösung C richtig.

Nur wieso??? :-)

Liebe Grüße.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.11.2006 21:51
Ja C ist doch absolut richtig.

Kunden müssen spätestens 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses der Belastung widersprechen. Haben die Kunden doch getan. Damit denen keine unnötigen Sollzinsen belastet werden, wird die Belastungsvaluta genommen.
Miszka
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2006 09:13
Hmm... ich verstehe nicht ganz, weshalb das innerhalb von 6 Wochen ist. :-) Habe extra mit einem Kalender von 2005 gerechent. Meiner Rechnung nach endet die Frist 3 Tage vorher.
garfield2304
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.11.2006 11:23
Ja das mit den 6 Wochen stimmt schon, aber die 6 Wochen fangen erst nach dem nächsten Rechnungsabschluss an zu zählen. Der nächste Rechnungsabschluss wäre in diesem Fall doch der 30.09. und ab diesem Datum haben die Eheleute noch 6 Wochen Zeit der Belastung zu widersprechen. Zumindest ist das rein rechtlich so geregelt. In der Bankpraxis siehts bei uns auch anders aus... .
 

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