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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Lastschriften Eilnachricht ?
 
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.11.2006 21:52
Kurz und kanpp:
Es gelten ja neue Grenzen was Schecks angeht.
früher 3000 jetzt 6000 €
Wie ist es bei Lastschriften, wenn die nicht eingelöst werden ab welchen Betrag muss KI Eilnachricht bis 14 Uhr abgeben ???

Greetz Lrcoolk
miss_kati
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2006 22:08 - Geaendert am: 19.11.2006 22:09
"Werden Lastschriften nicht eingelöst, so hat die Zahlstelle die 1. Inkassostelle bei Lastschriftbeträgen von 3.000,00 € und darüber unmittelbar spätestens an dem auf den Tag des Eingangs folgenden Geschäftstag (bis spätestens 14.30 Uhr mittels Telefax ... ) von der Nichteinlösung zu benachrichtigen (Eilnachricht).

Die Eilnachricht hat den Namen und die Kontonummer des Zahlungsempfängers, den Lastschriftbetrag sowie den Namen des Zahlungspflichtigen zu enthalten ..."
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.11.2006 22:11
Ja ich dachte nur dass sich da auch was an der Grenze getan hat ???

Greetz Lrcoolk
miss_kati
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2006 22:20
Nein, nicht dass ich wüßte.
Es muss noch immer aktuell sein.
 

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