Lastschriften Eilnachricht ? |
|
|
Verfasst am: 19.11.2006 21:52 |
|
|
Kurz und kanpp:
Es gelten ja neue Grenzen was Schecks angeht.
früher 3000 jetzt 6000 €
Wie ist es bei Lastschriften, wenn die nicht eingelöst werden ab welchen Betrag muss KI Eilnachricht bis 14 Uhr abgeben ???
Greetz Lrcoolk |
|
|
|
Verfasst am: 19.11.2006 22:08 - Geaendert am: 19.11.2006 22:09 |
|
|
"Werden Lastschriften nicht eingelöst, so hat die Zahlstelle die 1. Inkassostelle bei Lastschriftbeträgen von 3.000,00 € und darüber unmittelbar spätestens an dem auf den Tag des Eingangs folgenden Geschäftstag (bis spätestens 14.30 Uhr mittels Telefax ... ) von der Nichteinlösung zu benachrichtigen (Eilnachricht).
Die Eilnachricht hat den Namen und die Kontonummer des Zahlungsempfängers, den Lastschriftbetrag sowie den Namen des Zahlungspflichtigen zu enthalten ..." |
|
|
|
Verfasst am: 19.11.2006 22:11 |
|
|
Ja ich dachte nur dass sich da auch was an der Grenze getan hat ???
Greetz Lrcoolk |
|
|
|
Verfasst am: 19.11.2006 22:20 |
|
|
Nein, nicht dass ich wüßte.
Es muss noch immer aktuell sein. |
|
|
|