Nachlass - Gemeinschaftskonto |
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Verfasst am: 12.12.2006 18:04 |
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Ein Kunde ist gestorben und er hatte mit seiner Frau ein Gemeinschaftskonto mir Einzelvollmacht.
Kann bzw darf die Frau jetzt von diesen Konto Geld abheben? bzw darf sie ihre Ec-karte weiterbenutzen oder muss diese gesperrt werden?
Danke |
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Verfasst am: 12.12.2006 18:11 |
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Hey,
Ja, darf sie natürlich solange das ein oder Konto ist.
Die Erben des Mannes treten dann an seine Stelle, werden Kontoinhaber, und können Wiederspruch einlegen so das das gemeinsame Konto von oder auf und geändert wird.
Bei uns werden die Karten aber glaube ich trotzdem gesperrt.
Ach ja und die Erben müssen sich mit dem erbschein ausweisen und das dauernd ein Weilchen bis sie den haben.
Noch Fragen?!
Schönen Feierabend. |
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Verfasst am: 12.12.2006 18:22 |
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die Frau darf ganz normal über das Konto weiterverfügen...sie darf sogar das Konto umschreiben lassen solange die anderen Erben keinen Widerspruch einlegen und wie schon gesagt ein UND Konto daraus machen...so kann die Frau quasi den Nachlass alleine regeln... |
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Verfasst am: 12.12.2006 18:25 |
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so wie nici seh ich das auch, solang es kein widerspruch gibt kann sie weiter normal über das konto verfügen... |
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