schnelle Frage zwecks Wechsel!! |
|
|
Verfasst am: 03.01.2007 20:14 |
|
|
Hi ihr,
ich will nur kurz wissen,ob bei einer Wechselurkunde der Aussteller und der Begünstigte die gleichen Personen sind!!??Wenn ich z.B bei einer Schmuckfirma was kaufe,nicht gleich bezahlen kann und das z.B. dem Herrn Schmuck mitteile,dann stellt ER mir den Wechsel aus und Begünstigte ist dann die FIRMA von Herrn Schmuck,oder???Das sind also diesselben Personen oder???
Bitte schnell antworten!!!DANKE EUCH!! |
|
|
|
Verfasst am: 03.01.2007 20:30 |
|
|
Arten:
a) Der gezogene Wechsel (Tratte) ist eine Anweisung, durch die der Aussteller den Schuldner (Bezogenen) ohne Angabe des Schuldgrundes (abstraktes Schuldversprechen) anweist, eine bestimmte Geldsumme an den in der Urkunde bezeichneten Wechselnehmer (Remittenten) oder an dessen Order (den Indossatar) unbedingt zu zahlen, wobei der Aussteller für die Annahme (Wechsel, Annahme) und Einlösung (Wechseleinlösung) selbst die Haftung übernimmt.
b) Der eigene Wechsel (Solawechsel) ist ein Zahlungsversprechen, durch das sich der Aussteller ohne Angabe des Schuldgrundes selbst verpflichtet, eine bestimmte Geldsumme an den in der Urkunde bezeichneten Wechselnehmer oder an dessen Order unbedingt zu zahlen. |
|
|
|
Verfasst am: 03.01.2007 21:22 |
|
|
und das heisst jetzt???Sind sie zumindestens von einem Unternehmen??Wer kann das mal an einem Beispiel bringen??Ist dann immer leichter... |
|
|
|
Verfasst am: 04.01.2007 11:59 |
|
|
Der Begünstigte kann sein
- der Auststeller, wenn er auch Wechselnehmer ist
- der Wechselnehmer (Remittenten) oder
- dessen Rechtsnachfolger (Indossatar). |
|
|
|
Verfasst am: 18.03.2007 14:05 |
|
|
Der Wechsel spielt zwar als Refinanzierungsmittel kaum noch ein Rolle. Aber im Auslandsgeschäft kommt der Wechsel häufig vor.
Deshalb sollte ein/e Bankkaufmann/-frau Grundkenntnisse beim Wechsel mitbringen. |
|
|
|