Lastschriftobligo |
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Verfasst am: 28.01.2003 20:01 |
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Kann mir mal jemand Lastschriftobligo erklären???
Ist das jetzt die Summe über die ein Kunde verfügen kann, die ihm ein KI nach einem Abschlag von z.B. 20% nach lastschriftgutschrift zur Verfügung stellt??
Beispiel:
gesamte Lastschriftsumme 10.000€
Gutschrift E.V 10.000€
Abschlag 20% 2.000€
geld das Kunde zur
Verfügung hat 8.000€ |
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Verfasst am: 28.01.2003 21:09 |
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Lastschriftobligo, heisst bei uns, dass ein Kunde maximal diesen Betrag per Lastschrift einziehen darf!
Grund: Es könnte ja auch sein, dass die Lastschriften wieder zurück kommen und dann würden er ziemlich tief im Soll hängen! |
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Verfasst am: 29.01.2003 09:34 |
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Das Lastschrift-Obligo ist der Ramhmen in dem unser Kunde Lastschriften einziehen und sofort darüber verfügen darf.
Das Lastschrifts-Obligo ist eine Art Kreditrahmen, da der Kunde die Lastschriften Gutgeschrieben bekommt, sie aber noch vom Zahlungspflichtigen storniert werden können. |
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Verfasst am: 29.01.2003 14:09 |
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Das heißt also er darf nicht über diesen RAhmen LAstschriften einziehen?!!!
DAnn habe ich das wohl falsch verstanden.....
Danke an alle..... |
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Verfasst am: 29.01.2003 14:30 |
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Nein, darf er nicht. Du gibst ihm irgendwann mal ein Obligo. Das langt ihm im normal Fall zum Einziehen. Außerdem ist Lastschrifteneinzug immer eine Vertrauenssache, da nicht jeder Einzug auf Richtigkeit überprüft wird. D.h. du vereinbarst nur mit den Kunden Vertrag zum Einzug von Lastschriften, bei denen du glaubst, das sie ehrlich sind.
MfG |
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Verfasst am: 29.01.2003 16:09 |
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kleine Story am Rande; Ist einer ostdeutschen Sparkasse passiert.
Es wurde für eine Briefkastenfirma ein Geschäftsgiro eröffnet und ein hoher Lastschriftrahmen eingeräumt. Der Kontoinhaber hat eine größere Anzahl Kontodaten in Erfahrung gebracht ( ungeklärt woher) und viele kleinere Beträge eingezogen. Dann hat er das Geld ca 200.000DM abgehoben und ist seitdem unauffindbar.
Einige Kunden haben sicherlich die falsche Abbuchung zeitnah bemerkt , aber durch die kleinen Beträge geriet das GG erstmals nicht stark ins Soll. Dies verschafte dem Kontoinhaber genügend Zeit um sich in aller Ruhe abzusetzen.
Soweit ich weiß haben die Kunden, die die fehlerhafte Abbuchung nicht bemerkt haben noch immer keinen Ersatz bekommen. |
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