Lastschriften und Schecks |
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Verfasst am: 19.06.2007 10:54 |
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Habe eine kurze Frage:
Wie lange werden die Schecks unter vorbehalt gebucht?
Und wie lange kann man eine Lastschrift zurück geben?
Stehe grad aufm Schlauch...:-) |
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Verfasst am: 19.06.2007 11:20 |
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schecks so weit ich weis 10 tage und lastschriften kann man 6 wochen lang zurück geben. |
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Verfasst am: 19.06.2007 11:26 - Geaendert am: 19.06.2007 11:28 |
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Also Lastschriften bis sechs wochen nach Abbuchung, so steht das bei uns in den AGB‘s.
Bei uns ist auch noch eine Erweiterung in den AGB‘s, dass diese auch sechs Wochen nach Eingang des Rechnungsabschlusses zurückgebucht werden können, wenn der Kunde nachweist das die Abbuchung nicht berechtigt ist.
Mit Neufassung von Nr. 7 Abs. 4 AGB gelten Belastungsbuchungen aus Einzugsermächtigungslastschriften spätestens als genehmigt, wenn der “Belastung nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses widersprochen wird...” |
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Verfasst am: 19.06.2007 11:28 |
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und der kunde kann bei schecks 10 tage nicht über den betrag verfügen? |
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Verfasst am: 19.06.2007 11:39 |
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Bei uns muss er 10 Bankarbeitstage warten, weiß nich, ob das bei allen Banken gleich is. Hab von manchen gehört, dass das schneller gehen soll, aber ich denke das war n Missverständnis. Müsste eigentlich überall ähnlich sein.
Gruß
Angra |
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Verfasst am: 19.06.2007 12:03 |
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Moin!
Also beim Scheck sind es bei uns 5 Bankarbeitstage. Dann kann verfügt werden.
Eine Lastschrift kann laut AGB bis 6 Wochen nach Erhalt des Rechnungsabschlusses zurückgegeben werden.
Jedoch endet das Widerspruchsrecht einer Lastschrift erst mit der Verjährung.
Weiß jetzt leider nicht genau wieviele Jahre. |
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Verfasst am: 19.06.2007 12:38 |
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Wir sagen den Leuten immer so 8 Arbeitstage. |
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Verfasst am: 19.06.2007 12:42 |
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Mit den Lastschriften halten wirs genauso: bis 6 Wochen nach Rechnungsabschluss (Kontoauszug). Hatte das einmal dass ich auch später noch eine zurückgeholt habe, alelrdings nach Rücksprache mit Chefin. Is der absolute Ausnahmefall. Weiß aber leider auch grade nich, wann sowas verjährt.
Lieben Gruß
Angra |
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Verfasst am: 19.06.2007 13:35 |
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weiss keiner was konkretes?
dass wir unseren kunden zu den fristen das blaue vom himmel runter erzählen, ist schon klar, dazu stehen wir ja am tresen....
;-) |
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Verfasst am: 19.06.2007 15:39 |
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Ja, das mit den Schecks versuche ich auch grad noch zu klären... ("mein" Thread")
Aber Lastschriften, wie schon mehrmals erwähnt: 6 Wochen nach Eingang. Wenn das schon länger her ist, sagen wir den Kunden, dass das nicht mehr ginge.... Ob das stimmt oder nicht, sei mal dahin gestellt... :-) |
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Verfasst am: 19.06.2007 21:50 |
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mit den LS, geht doch länger, aber dann muss der Belastende doch nachweisen, dass es nicht berechtigt ist. (gerichtlich) meines wissens.... |
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Verfasst am: 19.06.2007 22:53 |
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LS können rein theoretisch bis zu 18 Wochen (bzw. Vierteljahr + 6 Wochen) nach Buchung noch zurück geholt werden.
Der Rechnungsabschluss findet nämlich bei Girokonten vierteljährlich statt, also immer, dann wenn z.B. Dispozinsen fällig werden. Und danach kann man eine LS noch 6 Wochen wiederholen.
MfG Johnie_Walker |
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Verfasst am: 20.06.2007 08:04 |
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Wenn der Kunde aber vor Ende des Quartals schon nen Auszug holt, hat er ab da noch 6 Wochen, bei uns zumindest. Gerechnet wird immer ab dem Zeitpunkt, wenn er von der Belastung per Auszug erfährt. Wenn er das ganze Quartal über keinen zeiht, kriegt er den gegen Gebühr für Porto von uns per Post, damit der seinen Rechungsabschluss hat.
Gruß
Angra************************************************
Die Zeit heilt keine Wunden
Man gewöhnt sich nur an den Schmerz |
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Verfasst am: 20.06.2007 16:59 |
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ya, aber der rechnungsabschluss gilt nicht für unseren kunden, sondern für die bank.
bei uns ist es auch so, dass der kunden spätestens nach 35 tagen seinen KAZ per Post und das portopflichtig erhält, ganz einfach, weil wir es aus Gesetztesgründen so machen müssen.
Wir als Bank sind ja verpflichtet, alle 3 Monate einen Rechnungsabschluss zu machen. Das sind Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.
Und da es laut den meisten AGB heißt: " Rechnungsabschluss + 6 Wochen" ergibt das ein viertel jahr + 6 wochen!
So hat es mir auf jeden Fall mal ein Zahlungsverkehrsmanager von uns erklärt, und der muss wissen wovon er redet, den er macht den Job schon 30 Jahre und kennt echt jeden scheiß.
Der ist ein absoluter Profik auf dem Gebiet und er hat irgendwie auch ordentlich mit an GiropAy rumgetüftlet, falls dir das was sagt.
MfG Johnie_Walker |
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