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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Ausführungsfristen Überweisung
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cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.07.2007 15:54
Ein Kunde hat bei der XY Bank AG in Frankfurt ein Girokonto, über das er eine Überweisung ausführen möchte.
Am Donnerstag, dem 03. November 20.., 08:45 Uhr, veranlasst er eine Überweisung zugunsten eines Empfängers bei der Forum Bank AG in München.
Er bittet um Auskunft, bis wann der Empfänger mit der Gutschrift rechnen kann.

Ermitteln Sie das enstprechende Datum (TT.MM.20..), bis zu dem nach BGB der Betrag spätestens auf dem Konto des Zahlungsempfängers bei der Forum Bank AG in München gutgeschrieben sein muss!
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.07.2007 17:20
05.11.20....
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.07.2007 19:52
Die Ausführungsfristen für die Überweisungsverträge finden sich im § 676 BGB.... dort ist die genaue Beschreibung der Ausführungsfristen beschrieben.

Für Überweisungen z.G. des eigenen Instituts am eigenen Ort muss die Ausführung innerhalb eines Geschäftstages erfolgen. Innerhalb von anderen Filialen des Instituts an zwei und institutsüberschreitende Transaktionen innerhalb von drei Bankarbeitstagen. Drei Bankarbeitstage ist auch die Frist für die neuen SEPA-Zahlungen in die angeschlossenen Länder!

Schönen Gruß
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.07.2007 20:36
@nautilus: 05.11. ist falsch!
@Cupra: Welches Datum ist nun anzugeben?
Kati0912
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.07.2007 23:43
Na dann kann es doch eigentlich nur der 06.11. sein, oder?

Hätte eigentlich auch den 5. genommen.
3., 4., 5. - sind genau 3 Tage Ausführungsfrist... mmh...
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.07.2007 08:41
5. und 6. ist erstmal Wochenende.. Da ist garantiert nicht zuende mit Frist
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.07.2007 09:40
Scheint doch ein Thema zu sein, dass nicht leicht fällt.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.07.2007 09:43
Als kleine Hilfestellung:

http://dejure.org/gesetze/BGB/676a.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/676g.html
juli06
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.07.2007 19:10
Die Überweisungsfristen gelten nur für Bankarbeitstage. Allerdings kann in der Praxis schon einmal ein Tag zukommen; je nachdem wann die Überweisung hereinkommt und wann Buchungsschnitt ist.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.07.2007 09:49
Was sagen die "Praktiker" ?
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.07.2007 09:53
na der 07.11......

do 3.11.
fr. 4.11.
sa und so nicht 5. und 6.

dann also folglich 07.11.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.07.2007 10:06
Sorry, falsch.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.07.2007 10:09 - Geaendert am: 16.07.2007 10:10
1 Tag später, da die Frist einen Tag nach Eingang der Überweisung anfängt. Freitag - Montag - Dienstag ....
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.07.2007 10:15
autsch, das war jetzt peinlich....naja wenigstens kenn ich mich in meinem kreditthema besser aus.....

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.07.2007 11:31
Di, 08.11 muss Geld beim empfangenden KI sein
Mi, 09.11 muss Gutschrift beim empfangenden Kunden sein

Demnach ist der 09.11. die richtige Antwort
B-Man
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.07.2007 12:57
8.11. ist die richtige lösung

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.07.2007 14:04
Wertstellung ja
B-Man
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.07.2007 14:28
Auch die Gutschrift...

Fristlänge
(1) Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt, längstens jedoch innerhalb der nachstehenden Fristen:

Überweisungen in Euro binnen drei Bankgeschäftstagen auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.07.2007 14:38
@XXIV:
Ja, Mi., 09.11.20.. ist die richtige Lösung!

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.07.2007 15:22
Oh Oh mein Freund Herr B-Man

Du musst in Zukunft entweder genauer lesen oder
den Unterschied zwischen Empfänger Konto und Konto des
empfangenden KIs lernen.

Es gibt auch einen Unterschied zwischen Gutschrift unt Wertstellung. Die Wertstellung einer Überweisung hat am Konto des Empfängers am selben Tag zu erfolgen, als wie der Betrag bei der empfänger Bank eingeht.

Die Gutschrift - DARF - auch erst am nächsten Tag erfolgen.

Demnach ist der Mi, der 09.11, wie ich bereits zu Anfangs behauptet habe richtig.
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