Bareinlösung von Verr.-schecks!?!?! |
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Verfasst am: 20.04.2003 14:49 |
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Frage an alle:
Es ist doch richtig, dass der "Verrechnungsvermerk" nur für das bezogene KI relevant ist oder?!
D.h. der Zahlungsempfänger kann einen Verrechnungsscheck theoretisch bar einlösen, wenn die 1. Inkassostelle nicht gleichzeitig Zahlstelle ist!
Richtig?!?!? |
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Verfasst am: 20.04.2003 14:58 |
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Richtig!
Ist zwar unrealistisch, aber es geht laut Scheckgesetz. Genau
dieser Sachverhalt war bei der ZP Herbst 2002 gefragt.
Hab es aber nicht angekreutzt, da ich das noch nie gehört
hatte. |
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Verfasst am: 20.04.2003 16:36 |
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und welche Bank macht sowas??
dann lösen die den Bar ein und sehen am Ende das Geld vieleicht nie wieder. |
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Verfasst am: 20.04.2003 20:26 |
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... praktisch keine. Aber theoretisch ist die Vorgehensweise nach dem SchG eben möglich. Das wird immer wieder mal in der Prüfung drankommen. Also einfach merken! Auch wenn es - auf den ersten Blick - nicht ganz plausibel scheinen mag. |
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