Hilfe zu SCHECKS! |
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Verfasst am: 09.04.2010 17:58 |
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Frage:
Kann ein Orderscheck auf eine Dritte Person übertragen werden?
Scheickinhaber ist krank und Ehefrau kommt mit dem Scheck zur Bank.
ich denke nicht. Nur Inhaberschecks oder Barschecks könnten doch übetragen werden, oder?
Welche Schecks könnten außerden auf dritte Personen übertragen werden?? |
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Verfasst am: 09.04.2010 18:07 |
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Klar können diese Übertragen werden.
Indosamentenkette:
Unterschrift des im Scheck benannten (Ehemann)
darunter
Unterschrift Ehefrau |
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Verfasst am: 09.04.2010 18:15 |
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Ein Inhaberscheck ist meistens ein Verrechnungsscheck.
Die Bank kann das Geld auf dem Konto von jedem Vorleger gutschreiben.
Sind der namentliche Begünstigte auf dem Scheck und der Einreicher nicht identisch, wird der Scheck disparisch.
Wie mein Vorredner bereits schrieb, kann ein Orderscheck durch das Indossament übertragen werden.
Die Bank hat die Richtigkeit und Vollständigkeit der Indossamentenkette zu überprüfen.
Barschecks können durch Unterschrift weitergegeben werden, denn man kann an den namentlich Begünstigten oder den Überbringer auszahlen.
Du siehst also, jeder Scheck ist übertragbar. |
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Verfasst am: 09.04.2010 18:53 |
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Na ja, nicht ganz, d.h. es gäbe Schecks, die nicht übertragbar sind:
Rektaschecks: Dies sind Schecks, die durch Streichung der Orderklausel bzw. durch einen Vermerk des Ausstellers wie "nicht an Order" (Rektaklausel) zum Rektapapier gemacht werden. Eine Weitergabe durch Indossament ist dann ausgeschlossen und nur durch Zession zulässig.
In Deutschland sind derartige Schecks jedoch ohne große praktische Bedeutung. |
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Verfasst am: 12.04.2010 08:41 |
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Ich finde, dass Schecks generell an Bedeutung verlieren, da es in meinen Augen zu aufwändig ist - auch sind sie relativ unsicher. |
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Verfasst am: 12.04.2010 10:06 |
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Deswegen auch nicht bei SEPA berücksichtigt (nur UEB, Lastschrift und Kartenzahlungen). |
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