Wertstellung bei GAA Verfügungen |
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Verfasst am: 27.10.2010 11:35 |
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Hallo zusammen,
habe den aktuellen Grill vor mir liegen.
Laut S. 125 und § 675q Abs.3 BGB darf
"die Wertstellung nicht vor dem Buchungstag liegen.
Das heißt, dass bei GAA Verfügungen am Wochenende, die erst am nächsten Geschäftstag dem Kundenkonto belastet werden (Buchungstag), nicht mit dem tatsächlichen früheren Verfügungsdatum wertstellungsmäßig gebucht werden können."
Bei uns in der Sparkasse ist das aber so, dass die Wertstellung auch der Tag der Abhebung ist und das Buchungsdatum dann eben der nächste Geschäftstag ist.
Was stimmt denn nun? Hilfe! |
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Verfasst am: 27.10.2010 11:36 |
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§ 675t Abs. 3 BGB |
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Verfasst am: 27.10.2010 14:37 |
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Na da handeln die Sparkassen mal wieder rechtswidrig, denn bei meiner Sparkasse ist es genauso. Buchungstag Montag, Wertstellung (Sa/So/Feiertag)
tztztz |
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Verfasst am: 27.10.2010 17:46 |
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"Eine Belastung auf dem Zahlungskonto des Zahlers ist so vorzunehmen, dass das Wertstellungsdatum frühestens der Zeitpunkt ist, an dem dieses Zahlungskonto mit dem Zahlungsbetrag belastet wird."
Bei meiner Bank ist das auch so |
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Verfasst am: 27.10.2010 20:05 |
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Ok.
d.h. also, dass nur weil der Betrag den ich am GAA abgehoben habe nicht nochmal z.B. für eine Kartenzahlung verwenden kann, darf die Valuta quasi vor der Buchung datiert werden.
Ist doch eigentlich immer so oder? |
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Verfasst am: 27.10.2010 21:04 |
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Banken haben ihre Systeme schon richtig eingestellt. Letztens wollte uns eine 0815 Bank weißmachen, dass Lastschriften gemäß Lastschriftabkommen nach einem Bankarbeitstag nach Eingang der Daten an die 1. Inkassostelle zurückgegeben werden müssen.
Wenn man sich die AGB anschaut, steht da ganz genau, dass Lastschriften innerhalb von 2 Bankarbeitstagen nach Eingang der Daten zurückgegeben werden können. |
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