Hilfe bei Scheckeinlösung |
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Verfasst am: 11.07.2011 10:47 |
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Ein Kunde hat am 01.07.11 ein V Scheck über 2500 EUR bei seiner Hausbank zur Gutschrift eingereicht. Die Hausbank hat die Gutschrift eine Woche später,
also am 08.07.11 vorgenommen.
Die Bank hat die Verzögerung damit begründet, dass die Bonität vom Scheckausstellererst geprüft werden müsste.
Ich dachte, Schecks werden vorbehaltlich bei Einreichung direkt dem Konto gutgeschrieben.
Wer kann dazu Stellung nehmen??? |
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Verfasst am: 11.07.2011 11:22 |
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Ich kenn das eigentlich auch so, aber vielleicht ist es wegen dem höheren betrag. |
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Verfasst am: 14.07.2011 12:49 |
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Bei Problemkunden bzw. vermuteten Problemschecks macht man das schon mal, das man den tatsächlichen Einzug abwartet vor der Gutschrift.
Ich weiss von klammen Frirmenkunden, die ein fröhliches hin und her von Scheckziehungen von der einen Bank bei der sie Konten unterhalten zur anderen machen um Wertstellungsgewinne oder was auch immer machen.
Dem kann man so begegnen.
Sinnvoller vielleicht den Kunden von der Scheckzahlerei abzubringen.
Im internationalen Scheckverkehr, insbesondere mit den USA ist die Gutschrift erst nach Eingang üblich. Habe mehrfach erlebt, dass Schecks mit dem Vermerk "Bank nicht gefunden" zurückkamen....
Das lag dann aber nicht daran, dass der Kunde das Formular gefälscht hätte, die Bank hatte nur mal häufiger den Namen gewechselt und war dann unauffindbar mir alten Formularen... |
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Verfasst am: 14.07.2011 14:41 |
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Also ich kenn das so:
Der Scheck wird mit Valuta 3 Tage auf dem Konto gutgeschrieben. Aber über das Geld verfügen kann der Kunde erst nach insgesamt 10 Tagen (3 Valuta + 7 Sperrfrist wg. Bonitätsprüfung des Ausstellers).
lg |
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Verfasst am: 26.03.2012 19:06 |
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hallo te,
es gibt zwei möglichkeiten einen scheck anzunehmen:
1. zum inkasso
oder 2. zum Eingang vorbehalten.
2. Machst du bei "Guten" Kunden, denn du schreibst ihm mehr oder weniger direkt den Betrag gut allerdings mit 3 Tage Eingang vorbehalten. Ihr habt als Bank ja dann das Risiko das er verfügt und aber der Scheck nicht eingelöst wird oder was auch immer und er hat verfügt evt. Konto überzogen und das Geld ist weg und ihr müsst dem ja nachkommen.. Also macht man das eher bei Kunden wo man sicher is das der Scheck uach "echt" ist und unprobl. abgewickelt werden kann.
Man spricht hier parallel dem Lastschriftverfahren auch von einer "Nachdisposition".
Zum Inkasso nimmst du ihn dann rein bei zB neuen Kunden oder auffälligen, was auch immer. Hier wird ihm der Betrag erst gut geschrieben wenn das "Einziehen" des Geldes beim Austeller geklappt hat das Geld also praktisch schon da ist. |
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Verfasst am: 27.03.2012 08:41 |
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Leider führt der Sachverhalt mit dem "e.V." immer zu Kundenverwirrung und oftmals zu Beschwerden, weil das Geld schon sichtbar ist, aber eben noch nicht verfügbar. Deshalb ist es in meinen Augen heutzutage echt unsinnig mit Schecks zu arbeiten. Der Aufwand damit ist größer und ein Risiko gibt es auch. |
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Verfasst am: 27.03.2012 10:14 |
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Vielleicht kann man die Kundenverwirrung ein wenig verringern, indem man statt e.V. die Abkürzung E.v. (Eingang vorbehalten) gebraucht :-)
Bei einigen Banken sieht der Kunde auf seinem Kontoauszug nicht alles, was gebucht wurde, sondern nur das, was ihm valutenmäßig zusteht. Dann erscheint ein zum Inkasso eingereichter Scheck nicht sofort auf dem Kontoauszug, sondern erst, wenn die Gutscchrift valutenmäßig erfolgt ist. |
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Verfasst am: 27.03.2012 10:41 |
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Stimmt :-))
Es wäre wirklich besser, wenn der Betrag aus dem Scheck erst nach der Sperrfrist angezeigt wird. |
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