Scheckverlust |
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Verfasst am: 15.05.2003 16:08 |
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Hallo,
diese Aufgabe ist nicht aus der Prüfung. Kann mir vielleicht trotzdem jemand helfen?
Aufgabe: Verliert der Gläubiger nach Erhalt des Schecks diesen, dann ist der Schuldner ...
a) zur nochmaligen Zahlung verpflichtet
b) zur Verweigerung der nochmaligen Zahlung berechtigt
c) von einer weiteren Zahlung befreit
d) gegen Rückgabe des Schecks zur Zahlung verpflichtet.
Lt. Musterlösung ist d richtig. Mmmh, irgendwie versteh ich gar nicht, was die mit dieser Antwort meinen. Kann mir einer helfen, wäre super.
Gruß Mike |
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Verfasst am: 16.05.2003 08:54 |
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Ich würde auch sagen das Antwort d) richtig ist.
Also a) ist auf keinen fall richtig da der Schuldner ja nichts für das verschwinden des Schecks kann ist er nicht verpflichtet den Betrag nochmal zu zahlen.
b) ist auch falsch da er wenn der Scheck wirklich nicht mehr auftaucht seine Schuld ja nicht beglichen hat und deswegen die nochmalige Zahlung nicht verweigern darf.
c) ist falsch, weil wenn der Scheck nicht mehr gefunden wird
kann er nicht einfach von seiner Schuld befreit werden.
d) ist richtig, da er gegen Rückgabe des Schecks er diesen Betrag zahlen muss. Da er ja diesen auch ausgestellt hat...
Ist ja ein Zahlungsversprechen
Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen...
Cu Sonja |
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