Meldegrenzen Geldeingang |
|
|
Verfasst am: 19.11.2012 18:16 |
|
|
Ich habe mal eine Frage zu den Meldegrenzen: Es geht um einen Geldeingang i.H.v. 250.000 EUR der aus der Schweiz (nicht EU-Land) per SEPA überwiesen wird.
Hier ein paar Fragen:
1. Wer muss die Meldung veranlassen?
2. Ab welchen Betrag muss man dies melden?
3. Was sind die genauen Bestandteile der Meldung?
Soweit ich das noch in Erinnerung habe, schauen wir uns auch die monatlichen Geldeingänge auf Privatkonten wg. GWG an.
4. Wisst ihr ab welchen Beträgen man etwas meldet?
Danke |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2012 12:20 - Geaendert am: 23.11.2012 13:32 |
|
|
Sepa Überweisung max. 50000€
Melden durch austeller an BundesB. bei Beträgen <12500€
denke mal das gilt für Geldeingänge auch. |
|
|
|