Abbuchungsauftrag Widerspruch? |
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Verfasst am: 16.08.2013 19:27 |
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Kann der Abbuchungsauftrag auch vom Kunden zurück gegeben werden?
Letztens habe ich folgendes gefunden: " Der Kontoinhaber kann der Zahlstelle einen bereits belasteten Abbuchungsauftag zurückgeben, wenn die Belastungsbuchung aufgrund der Lastschrift nicht älter als zwei Bankarbeitstage ist.
Nach den AGB gilt eine Latschrift erst dann als eingelöstm wenn die Belastungungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wurde. |
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Verfasst am: 18.08.2013 14:48 - Geaendert am: 18.08.2013 19:23 |
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Keiner eine Idee=? |
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Verfasst am: 18.08.2013 19:48 |
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Man muss hier die Bedingungen für Lastschriften im Abbuchungsauftrag lesen. (...)
2.4.2 Einlösung von Abbuchungsauftragslastschriften Abbuchungsauftragslastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem Konto des Kunden nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird.
(...)
2.2.2 Widerruf des Abbuchungsauftrags
Der Abbuchungsauftrag kann vom Kunden durch Erklärung gegen über seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen.
2.2.3 Zurückweisung einzelner Abbuchungsauftragslastschriften
Vor der Einlösung nach Nummer 2.4.2 kann der Kunde der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten Abbuchungs auftragslastschriften nicht zu bewirken. Diese Weisung ist möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank zu geben.
(...) |
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Verfasst am: 18.08.2013 22:06 - Geaendert am: 18.08.2013 22:15 |
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Als kurz gesagt: Der ZAHLENDE kann die Abbuchung widerrufen ?
Oder nur wenn Sie noch nicht ausgeführt ist? |
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Verfasst am: 18.08.2013 23:45 |
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Du hast die Antwort selbst gegeben bzw. sie wurde gegeben. Wenn der Zahlende seinen Auftrag widerruft, so geht die Lastschrift am Tag nach der Belastung zurück. Das der Widerruf ggf. erst am Morgen des Rückgabetages erfolgte, muss ja niemand wissen bei deiner vertrauensvollen Bank-Kunde-Beziehung ist das überhaupt kein Problem. Die Rückgabe ist im Ergebnis möglich, aber nur zeitnah. |
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Verfasst am: 19.08.2013 19:39 - Geaendert am: 19.08.2013 19:44 |
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Für mich ist das halt neu! Ich dachte immer beim Abbuchungsauftrag, kann nicht mehr vom Kunden zurück gegeben werden. Sonder nur von der Bank.
Also kommt der KUNDE am Belastungstag, so kann er sich das Geld wiederholen??? |
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Verfasst am: 22.08.2013 09:35 |
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Ich kenne das aus der Praxis folgendermaßen...
Wir haben viel mit Abbuchungsaufträgen zu tun, bzw. speziell unsere Firmenkunden... Da buchen dann Firmen ab, wo es keinen Abbuchungsauftrag gibt, das fällt uns dann raus, wir müssen uns zeitnah mit unserem Kunden in Verbindung setzen und ihn fragen: Darf die Firma bei dir abbuchen?
Weil theoretisch müssten wir die Buchung zurückgeben, weil kein Auftrag vorliegt, aber wir haben zwei Tage Zeit, das mit dem Kunden abzuklären, und dann wird die Buchung erst endgültig belastet, bzw. bis dahin können wir sie noch abweisen.
M.E. kann der Kunde einer bereits belasteten Buchung bei einem gültigen Abbuchungsauftrag NICHT widersprechen, diese zwei Tage beziehen sich eben nur auf die Sonderform, falls kein Auftrag besteht, bzw. wenn das Konto keine Deckung aufweist, kann die Buchung ja auch zurückgegeben werden. |
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Verfasst am: 23.08.2013 15:13 |
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M.E. kann der Kunde einer bereits belasteten Buchung bei einem gültigen Abbuchungsauftrag NICHT widersprechen, diese zwei Tage beziehen sich eben nur auf die Sonderform, falls kein Auftrag besteht, bzw. wenn das Konto keine Deckung aufweist, kann die Buchung ja auch zurückgegeben werden.
Ist es wirklich so? |
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Verfasst am: 23.08.2013 21:12 |
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Du hast es komplett begriffe, aber wenn Du möchtest, können wir diesen Sachverhalt noch 15 Mal wiederholen.
Du kannst zwei Tage zurückgeben, wenn kein Auftrag vorliegt. Und jetzt frage ich Dich, ob Du ein Service-orientierter Dienstleister im Sinne des Kunden bist oder mit öffentlichen Rechten und Pflichten beliehener Vollstrecker der Staatsgewalt zu Gunsten des Dir ggf. unbekannten Geschäftspartners Deines Kunden.
DEIN Kunde, mit dem DEINE Bank Geschäfte macht, um DEIN Gehalt zu erwirtschaften, kommt am Tag nach der Belastung zu Dir und fragt Dich um Rat, wie die Belastung rückgängig gemacht werden kann. Der schlechte Banker sagt jetzt, das ist nicht möglich. Der gute sagt: Huch, Sie haben ja gestern den Abbuchungsauftrag gekündigt, da geht die Abbuchung zurück. Nichts spricht dagegen, es bringt Deinem Kunden ja auch letztlich nichts, denn wenn eine Zahlungspflicht besteht, kann er zivilrechtlich auf Leistung verklagt werden und der sprichwörtliche Ruf wäre beim ungerechtfertigten Widerruf auch dahin.
Natürlich gehen in der Praxis Abbuchungsaufträge zurück, aber ausschließlich zeitnah.
Gruß
Markus |
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