Rückgabe von Lastschriften an die 1. Inkassostelle |
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Verfasst am: 14.09.2014 23:33 |
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Hallo zusammen,
Wie sind die Fristen für die Rückgabe von Lastschriften an die 1. Inkassostelle?
Ich finde unterschiedliche Infos: in Kompaktwissen Betriebslehre heißt es: 5 AT nach Fälligkei bei SEPA Basis und 2 AT bei SEPA Firmen. Aber in Aufgaben des UForm-Verlags heißt es: spätestens an dem auf den Tag des Eingangs folgenden AT. An diesem Tag soll auch die Eilnachricht bei Beträgen über 6000,- erfolgen. Das macht doch keinen Sinn?? Ist das veraltet?
Was ist denn richtig? Wo kann man das nachlesen?
Danke schön. |
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Verfasst am: 15.09.2014 22:16 |
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Hallo baenkli,
deine Antwort macht mir klar, dass ich meine Frage nicht präzise formuliert haben muss:
mir geht es nicht um irgend eine (von vielen) Info aus dem Internet, sondern um eine verbindliche Quelle, aus der man erfährt, wie der rechtlich aktuelle Stand der Dinge ist.
Ich war auf der Suche nach dem Lastschriftabkommen nicht fündig geworden: es gibt zwar einige Veröffentlichungen unter unterschiedlichen Namen, aber was ist das Aktuelle?
Wie macht man das in der Praxis? |
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Verfasst am: 10.03.2015 08:30 |
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Das, was baenkli gepostet hat, ist in der Tat der aktuelle Stand! |
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