Scheckvorlegungsfristen- Wer kann helfen |
|
|
Verfasst am: 04.09.2019 12:59 |
|
|
Frage zu einer alten Zwischenprüfung ich glaube aus dem Jahr 2011.
Es geht um Vorlegungsfristen.
Hier die Aufgabe: „ Herr N. erkundigt sich bei Ihnen nach der Vorlegungsfrist für einen im Inland am Freitag den 09.09.11 ausgestellten Scheck. Dieses ‚Datum ist auch auf dem Scheck befindlichen Ausstellungsadatum. Herr Nolte möchte wissen wann die Vorlegungsfrist für den Scheck endet.
Die Antwort ist nach 7 Tagen also am 19. Aber ist die Vorlegungsfrist nicht 8 Tage? Kann mir das jemand erklären? |
|
|
|
Verfasst am: 04.09.2019 19:57 |
|
|
Folgende Regeln sind zu beachten:
Die Vorlegungsfrist beträgt für im Inland ausgestellte Schecks 8 Kalendertage!
Der Scheck-Ausstellungstag wird nicht mitgezählt!
Ist das Fristende kein Werktag, verlängert sich die Vorlegungsfrist auf den nächsten Werktag!
Fr. 9.9. = Ausstellungstag
Sa. 10.09. = 1. Kalendertag
So. 11.09. = 2.. Kalendertag
Mo. 12.09.= 3. Kalendertag
Di. 13.09. = 4. Kalendertag
Mi. 14.09. = 5. Kalendertag
Do. 15.09.= 6. Kalendertag
Fr. 16.09.= 7. Kalendertag
Sa. 17.09. = 8. Kalendertag, aber kein Werktag!
Frist endet am nächsten Werktag, d. h. am Montag den 19.09.
Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.
Viele Grüße
Simone Bittner |
|
|
|