Schecks |
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Verfasst am: 10.09.2003 16:42 |
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Hallo Leute,
ich bereite mich auch gerade auf meine Abschlussprüfung vor. Aber ich habe keine Ahnung was bei dem Thema Schecks wichtig (außer den 6 Merkmalen) wichtig ist.
Wäre echt nett wenn mir jemand dabei helfen könnte. |
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Verfasst am: 10.09.2003 17:23 |
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@ Katja:
Super!
Jetzt hab ich auch mal den Prüfungskatalo. In unserer Bank hielt es niemand für nötig, dass wir den bekommen...
Zur eigentlichen Frage:
Die Fristen im Zusammenhang mit dem letzt möglichen Einreichungstermin lt. Scheckgesetz und Folgen, falls dieser Stichtag verpasst wurde ist laut unserem SPBL-Lehrer immer gerne wieder abgefragt worden..*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 10.09.2003 17:28 |
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nur um Unklarheiten zu beseitigen:
Die gesestzlichen Merkmale sind sehr wohl prüfungsrelevant und eine durchaus beliebte Aufgabenstellung!
lt. Prüfungskatalog ist das Scheckgesetz prüfungsrelevant und folglich auch die gesetzlichen Mermale.
Kleiner Tipp: Schau dir einfach das Kapital Zahlungsverkehr im Kompaktwissen noch mal an und bearbeite alte Prüfungen, somit kannst du den Stoff gut abdecken- sind immer fast die gleichen Fragen zu dem Thema. |
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Verfasst am: 10.09.2003 19:18 |
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@ Merton und cashguard
Ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen, wenn ihr mir eine Aufgabe aus den letzten Prüfungen nach neuer AO nennt, in der nach den gesetzlichen Bestandteilen gefragt wurde.
Sowohl Ausbilder als auch Lehrer haben uns in der Ausbildung mehrmals daraufhingewiesen, dass die Merkmale nicht (mehr) auswendig gelernt werden müssen. In den Prüfungen nach alter AO war es ja oft üblich, dass dazu Aufgaben gestellt wurden (Scheck oder Wechsel). |
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Verfasst am: 11.09.2003 08:58 |
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Es wäre schön (und für die Azubis vorteilhaft), wenn Ausbilder und Lehrer zu Prüfungsfragen derartige, zuverlässige Aussagen geben könnten.
Meist bleibt es bei Prognosen.
Jedoch ist nach m.E. die ZPA (und die dortigen Personen, die die Prüfung erstellen) unberechenbarer; was in der AO als Prüfungsinhalt steht kann jederzeit geprüft werden, auch wenn dies in den bisherigen AP´s als Inhalt bislang noch nicht der Fall war. |
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Verfasst am: 27.01.2008 15:37 |
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Prüfungsgegenstand zum Themenbereich "Scheck" sind nach dem Prüfungskatalog für die Abschlussprüfung u.a.:
- Rechtliche Grundlagen des Schecks
- Scheckarten (Bar-, Verrechnungsscheck, Inhaber-, Orderscheck ...)
- Sonderbedingungen für den Scheckverkehr
- zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs: Wesentliche Regelungen nach dem Scheckgesetz, Scheckabkommen;
u.a. Fälligkeit und Vorlegungsfristen usw.
Scheckinkasso (BSE / GSE-Verfahren), Nichteinlösung und Vorgehensweise usw.
Zählen zu den "Rechtlichen Grundlagen" nicht die gesetzlichen Bestandteile nach Art. 1. ScheckG? |
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