Hallo,
habe eine Definition in der Bankfachklasse gefunden.
Lastschriftobligo
Das Lastschriftobligo ist ein Einreicherlimit, bis zu dem der Einreicher Lastschriften einreichen kann. Die Höhe des Lastschriftobligos bemisst sich nach der Höhe der möglichen Rücklastschriften, die innerhalb von sechs Wochen nach Einreichung dem Konto des Einreichers zurückbelastet werden können.
Beispiel: Bei einem monatlichen Einzug fälliger Forderungen werden innerhalb dieser Sechs-Wochen-Frist zwei Einreichungen vorgenommen. Die Höhe des Lastschriftobligos entspricht in diesem Fall der Summe der Lastschriftgegenwerte von zwei Einreichungsterminen.
Uns wurde das ungefähr so erklärt, daß das KI dem Kunden ein Lastschriftobligo einreicht, und bis zu dieser Höhe können dann LAstschriften gebucht werden.
Wenn z.B. ein Sportverein Beiträge über 3.000,- € einzieht, dann wird im ein Obligo in doppeter Höhe eingeräumt, damit der Verein eventuellen Spielraum ausnutzen kann.
Hoffe das ist einigermaßen verständlich erklärt.Wer weiß, ob die Erde nicht die Hölle eines anderen Planeten ist? |