Bonität des Zahlungsempfänger bei Lastschriften |
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Verfasst am: 15.11.2003 13:05 |
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Wieso muss die Bonität des Einreichers einwandfrei sein, wenn die Zahlungen doch zunächst einmal unter Eingang vorbehalten (E.V.) gutgeschrieben werden?
Hängt das damit zusammen, dass die Lastschriften, sofern die Belastungsbuchung beim Zahlungspflichtigen nicht innerhalb von zwei Bankarbeitstagen zurückgegeben wird, als eingelöst gilt und dann der E.V. rausgenommen wird. Trotzalledem hat der Zahlungspflichtige die Möglichkeit noch über die zwei Tage hinaus zu widersprechen und dafür muss der Zahlungsempfänger gut genug sein. Ist das richtig? |
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Verfasst am: 15.11.2003 13:31 |
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Hallo Adam!
Das ganze hat 2 Gründe.
Den einen hast du schon genannt: Lastschriften können auch lange nachdem der eV-Eingang gelöscht wurde zurückgegeben werden, und somit ist das Lastschriftkontingent quasi wie ein Kreditrahmen zu sehen (wir gehen - wie immer - vom "worst-case" aus...).
Zum anderen werden aber eingereichte Lastschriften von dem KI auch nicht geprüft. Dh, wenn jemand eine Lastschriftvereinbarung mit dem KI getroffen hat, kann er im Grunde wild von jedem beliebigen Konto Abbuchungen vornehmen (wie zB AOL das macht ;-)).
Lg, Sunx |
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