Wechseldiskont |
|
|
Verfasst am: 18.11.2003 14:16 |
|
|
Wer kann mir das erklären??? |
|
|
|
Verfasst am: 18.11.2003 14:44 |
|
|
Kauft die Bank einen noch nicht fälligen Wechsel an, wird sie Zinsen im Voraus abziehen. Diese Vorauszinsen nennt man Diskont. |
|
|
|
Verfasst am: 18.11.2003 14:54 |
|
|
Der Wechselberechtigte hat die Möglichkeit, bereits vor Fälligkeit des Wechsels diesen einzulösen, indem er diesen an ein KI verkauft. Der Nennwert des Wechsels beträgt (z.B.) 300000,-€ dann wird ihm der Barwert i.H.v. (z.B.) 296000,-€ ausgezahlt, den Rest i.H.v. 4000,- € behält das KI als Zinsen (Diskont) ein.
Bei Fälligkeit des Wechsels wird dieser von dem KI eingelöst... |
|
|
|
Verfasst am: 21.11.2003 14:28 - Geaendert am: 21.11.2003 14:35 |
|
|
Um Missverständnisse zu vermeiden, beachtet bitte folgendes:
Ist der Wechsel noch prüfungsrelevant?
Der Wechsel ist noch Prüfungsinhalt im Fach Bankwirtschaft in Zusammenhang mit dem Dokumenteninkasso sowie im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde in Zusammenhang mit den Offenmarktgeschäften der Europäischen Zentralbank.
Quelle: AKA Nürnberg
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=2&fachgebietid=11&katid=53&artikelid=300 |
|
|
|