Prüfungspraxis 2002/2003 - Fall 10 [POZ] |
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Verfasst am: 20.11.2003 17:54 |
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Hallo,
hab mal wieder eine Frage zu einer Lösung.
Es geht hier um eine Bezahlung per POZ. Kunde unterschreibt auf dem Beleg. Welche Bedeutung hat die Unterschrift?
Eine der Lösungen: Kunde erlaubt seinem KI bei Nichteinlösung, die Adresse/Namen an den Händler weiter zu geben.
Aber das ist doch nur der Fall, wenn der Kunde das mit unterschrieben hat. Steht auf dem Beleg nix davon, dann darf das KI doch auch keine Auskunft erteilen, oder?
Gruß Mike |
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Verfasst am: 20.11.2003 18:06 |
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Die Erlaubnis, die Daten an den Verkäufer weiterzugeben, steht eben auf diesen Zettel, auf dem der Käufer unterschreibt. |
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Verfasst am: 20.11.2003 18:35 |
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Wenn du dir mal so einen Beleg zur Hand nimmst, wenn du mal mit Karte im Geschäft bezahlt hast, steht das hinten im kleingedruckten und der Satz ist eigentlich Standard, und steht immer drauf.
Gruß
Susanne |
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Verfasst am: 20.11.2003 18:40 |
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Ja, das schon.
Aber ist der Satz zwingend notwendig. In der Aufgabe steht das nämlich nicht auf dem Beleg und trotzdem soll das KI Auskunft erteilen dürfen.
Unser Lehrer meint, das wäre notwendig.
Gruß Mike |
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Verfasst am: 20.11.2003 19:09 |
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Also ich hab mir mal den Fall angesehen. Es ist zwar nicht die Rückseite des Belegs abgebildet, aber die Geschäfte sind meiner Meinung nach dazu verpflichtet das da drauf stehen zu haben. Und ich denke das ist auch die Regel. Weil ich meine, dass es eine bestimmte Vorschrift für so Kassenbelege gibt was da drauf stehen muss.... |
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Verfasst am: 20.11.2003 19:36 |
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Zu Deinem Beleg:
Die Geschäfte sind zwar nicht verpflichtet sich die Erlaubnis für eine Adressauskunft geben zu lassen...-Aber mal ehrlich, was würdest Du als Geschäftsinhaber immer tun? |
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