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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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LZB-Scheck
 
diego
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.01.2004 20:33
hallo Leute,

hat zufällig jemand von euch n paar Sachen zum LZB-Scheck da? Muß n Referat darüber halten und bräuchte n paar Infos.

Vielen dank schon mal im voraus.

Diego

Not even god could hit an iron one!

cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.01.2004 21:26
Bestätigter Bundesbank-Scheck (ehem. "LZB"-Scheck):

Im Gegensatz zu den anderen Scheckarten besteht bei den bestätigten Schecks einer Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank (ehem. Landeszentralbank) eine Zahlungsgarantie. Die Deutsche Bundesbank (bzw. die EZB) versieht auf sie gezogene Schecks auf Antrag des Ausstellers mit einem Bestätigungsvermerk (mit Angabe Garantiesumme und Dauer der Garantie).
Den Bundesbankscheck erhält man bei seinem KI gegen Gebühr.
Die Bank belastet oder sperrt das Konto in Höhe des entsprechenden Betrages.
Der Scheck muss i.d.R. innerhalb von 8 Tagen zur Zahlung vorgelegt werden. (Anschließend erlischt die Einlösungsgarantie, nach m.E. erfolgt nach 15 Tagen eine Rückbuchung auf das Kundenkonto).

Der Bundesbankscheck kann vom Empfänger bei der bestätigenden Bundesbankfiliale in bar eingelöst werden. Bei anderen Stellen der Deutschen Bundesbank ist eine Einreichung nur zur Verrechnung möglich. Bundesbankschecks kommen aufgrund der Zahlungsgarantie z.B. bei Auktionen zum Einsatz. Es kann somit das Risiko des Bargeldtransports (Diebstahl) minimiert werden.
Beaker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.01.2004 11:27
Hi,
fertige Referate gibt es auch unter www.loesungsbuch.de
Sind teilweise kostenpflichtig.
Über die Quali kann ich nichts sagen, da ich noch nie was von dort "besorgt" habe.
Vielleicht hilft es Dir ja weiter !

Wer weiß, ob die Erde nicht die Hölle eines anderen Planeten ist?

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.01.2004 16:18 - Geaendert am: 29.01.2004 18:17
Zur Ergänzung:

Für den Geschäftsverkehr mit der Deutschen Bundesbank (im Folgenden Bank genannt) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bestätigter Scheck
AGB der Bundesbank Nr. 18. Bestätigung, Einlösung
(1) Auf Antrag eines Kontoinhabers versieht die Bank (kontoführende Stelle) einen von ihm auf Vordruck der Bank ausgestellten Scheck mit einem Bestätigungsvermerk, durch den sie sich zur Einlösung des Schecks bei Vorlegung innerhalb einer Frist von acht Tagen, vom Tag der Ausstellung des Schecks an gerechnet, während der Geschäftsstunden verpflichtet.
(2) Mit Zahlstellenvermerk versehene Schecks sind von der Bestätigung ausgeschlossen.
(3) Ein bestätigter Scheck wird nur von der Stelle der Bank bar ausgezahlt, die ihn mit dem Bestätigungsvermerk versehen hat und bei der er nach § 23 Absatz 3 Bundesbankgesetz in Verbindung mit Artikel 40 Scheckgesetz
vorzulegen ist. Wird der Scheck bei einer anderen Stelle der Bank vorgelegt oder ist der Scheck mit einem die Barauszahlung ausschließenden Vermerk versehen, wird er innerhalb der Bestätigungsfrist und mit besonderem Vordruck der Bank zur sofortigen vorbehaltlosen Gutschrift auf Girokonto hereingenommen.
19. Belastung des Scheckbetrages
Bei Abgabe der Bestätigung wird der Scheckbetrag dem Girokonto belastet.
20. Ablauf der Bestätigungsfrist
(1) Wird der Scheck innerhalb der Frist von acht Tagen der Bank nicht vorgelegt, so erlischt ihre Verpflichtung aus der Bestätigung; der Scheck wird bei Vorkommen als ein nicht bestätigter Scheck behandelt.
(2) Der Scheckbetrag wird nach fünfzehn Tagen, vom Tag der Ausstellung des Schecks an gerechnet, dem Girokonto des Ausstellers wieder gutgeschrieben, sofern der Scheck bis dahin nicht bei der bezogenen oder einer anderen Stelle der Bank vorgekommen ist.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.01.2004 18:26 - Geaendert am: 29.01.2004 18:30
Als Schüler könnte man sich einen Gag erlauben, wenn der Lehrer ein Referat über LZB-... aufgibt.

Der Inhalt des Referats könnte heißen:
Die Landeszentralbanken gibt es nicht mehr und damit auch nicht mehr
- den LZB-Scheck
- das LZB-Konto
- den LZB-fähigen ....

Das Thema ist falsch gestellt.
Mit Wirkung zum 30.04.2002 wurden die ehemaligen Landeszentralbanken als Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank für jeweils ein oder mehrere Bundesländer umbenannt.
diego
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 31.01.2004 17:13
Danke erst mal für die Infos, aber wenn der nicht mehr LZB- Scheck heißt, wie denn dann?

Not even god could hit an iron one!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.01.2004 17:18
Bestätigter Bundesbank-Scheck
 

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