Lastschrift, Einzugsermächtigung usw. |
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Verfasst am: 08.02.2004 12:29 |
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Hallo
Ich bin ein Student aus Estland und bin gerade dabei ein kleines Deutsch-Estnisches Bankwörterbuch zusammenzustellen und bin Schwierigkeiten geraten.
Es gibt bei euch Lastschriften, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag, Dauereinzug, Einzugsverfahren, Bankeinzug usw. Es ist für mich sehr verwirrend, denn bei uns gibt es sowas nicht, auch werden die Bezeichnungen zum Teil als Synonyme verwendet. Daher auch meine Frafe: Was ist was? (welche sind denn wirklich Synonyme?)
Ich habe auch so eine Unterscheidung gefunden: http://www.raiffeisen-bank.at/eBusiness/lnz_template1/0,6668,1015018521967-1015462347615_1015464442301-1013658256233-NA,00.html
Ist diese Unterscheidung denn richtig? |
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Verfasst am: 08.02.2004 12:48 - Geaendert am: 08.02.2004 12:50 |
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Schau dir doch mal folgenden Link an....
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=1&katid=6&artikelid=10
Bei EE wird von dem KI des Zahlungspflichtigen nur kontrolliert ob genügend Guthaben vorhanden ist, während bei erteilten Abbuchungsaufträgen von der Bank des Zahlungspflichtigen auch noch kontrolliert wird, ob der Zahlungsempfänger auch tatsächlich berechtigt ist.
Hieraus ergibt sich meiner Meinung nach der wichtigste Unterschied zwischen Abbuchungsauftrag und Einzugsermächtigung. Denn Lastschriften mit Einzugsermächtigung kann der Zahlungspflichtige widersprechen, während man Lastschriften, wofür man Abbunchungsaufträge erteilt hat nicht widersprechen kann.
Abbuchungsaufträge werden häufiger beim Lastschriftverfahren zwischen Kaufleuten gewählt, während die meisten Privatpersonen eher Einzugsermächtigungen erteilen.
Telefonrechnungen, Gas, Strom usw. sind i.d.R. alles Einzugsermächtigungen!
Vielleicht solltest du deine Beispiele etwas mehr unterteilen.
MfG der herr_frank*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
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Verfasst am: 08.02.2004 14:12 |
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Den Unterschied zwischen Abbuchungsauftrag und Einzugsermächtigung habe ich jetzt kapiert.
Aber verwendet man denn eine Lastschrift sowohl bei einem Abbuchungsauftrag als auch bei einer Einzugsermächtigung?
Kann man das so sehen:
EE-Verfahren = Einzugsermächtigung = Bankeinzug?
Abbuchungsauftrag = Abbuchungsauftrag für Lastschriften?
Was ist dann Dauereinzug? |
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Verfasst am: 08.02.2004 20:06 - Geaendert am: 08.02.2004 20:09 |
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Ein Dauereinzug kann das Abbunchungsverfahren und auch das Einzugsermächtigungsverfahren sein. Ebend nur regelmäßig! (würde ich so interpretieren)
Wobei das, Einzugsermächtigungsverfahren ja überwiegend bei Privatpersonen (Strom, Handy usw.) gebraucht wird und die Beträge immer unterschiedlich sind...
Ich denke, dass EE eine Abkürzung für das Einzugsermächtigungsverfahren ist. Habe ich aber sonst noch nie gehört.*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
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Verfasst am: 08.02.2004 20:34 |
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Die Einzugsermächtigung ist eine schriftliche, jederzeit widerrufliche Ermächtigung des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger, Zahlungen bei Fälligkeit mittels Lastschrift von seinem Konto einzuziehen. Derartige Lastschriften, die mit dem Vermerk “E. des Zahlungspflichtigen liegt dem Zahlungsempfänger vor” versehen sein müssen, werden von der Zahlstelle bei ausreichendem Guthaben ohne weitere Prüfung eingelöst. Im Unterschied zum Abbuchungsauftrag kann der Zahlungspflichtige der Belastung innerhalb einer Frist von sechs Wochen widersprechen.
Der Abbuchungsauftrag ist widerruflicher, schriftlicher Auftrag des Zahlungspflichtigen an die Zahlstelle, eingehende Lastschriften von seinem Girokonto zugunsten bestimmter Zahlungsempfänger zu buchen.
aus: Gabler Banklexikon |
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