Clearingstellen & Wertstellung |
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Verfasst am: 05.03.2004 23:21 |
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Hallo Leute ;-)
wisst ihr, warum zw. Auftraggeber und Zahlungsemfänger bei einer Überweisung Clearingstellen -nach Kompaktwissen BBL- dazwischen geschaltet werden MÜSSEN? Normalerweise bestimmt das erstbeauftragte KI diese, i.d.R um Kosten zu sparen.
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Auch kann der Auftraggeber selber eine Clearingstelle wählen, das beauftragte KI allerdings nicht haftbar machen und die CL-Stelle auch nicht. Stimmt das so? Kann ein Privatkunde in irgendeiner Art und Weise wirklich die Clearingstelle selbst wählen?
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Zu guter letzt, wie wirken sich die Clearingstellen auf die Wertstellung auf? Bei nicht einhalten der Fristen (innerhalb 14Tage nach Auftragsfrist) bekommt der Zahlungspflichtige doch Verspätungszinsen gutgeschrieben?
Ich danke für eine Antwort.
Viele Grüße
ICE |
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Verfasst am: 06.03.2004 11:52 |
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Clearingstellen sind
1. die Landesbanken/Girozentralen für die Sparkassen
2. die genossenschaftlichen Zentralbanken für Volks- und Raiffeisenbanken
3. Kopffilialen der Kreditbanken für Privatbanken
4. Postgiroämter und
5. Filialen der Bundesbank
Die Clearingstellen werden nicht eingeschaltet bei
1. Verbuchung über Banken-KK
2. Verbuchung innerhalb des KI |
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