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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Sparkassen Card
 
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.05.2004 22:20 - Geaendert am: 06.05.2004 22:21
Hallo!

Erklärt mir mal bitte ganz schnell den Unterschied zwischen einer Sparkassencard m i t Ersatzauthorisation und ohne...

Hab da noch nicht so den Durchblick.

DANKE
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.05.2004 22:41
bei der tollen offline authorisation bei der plus karte kannst du auch wenn der gaa offline ist geld abheben, das geht bei der classic nit .. ist quasi das äquivalent zu garantie zahlung der ec karte wo du immer 400dm bekommen hast ...

oder so ...
SO36
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2004 21:03
mit EA = POS + POZ (ehemalige EC-karte)
ohne EA = nur POS
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2004 21:19
also.. zweiteres stimmt meiner Meinung nach nicht, denn ich meine, das man beide Verfahren mit der neuen Karte nutzen kann, richtig????
sonnenengel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.05.2004 08:14
Hallo!

Meinst du mit "beiden Verfahren" POS+POZ?
Ja, das geht beides mit der SparkassenCard, egal ob mit oder ohne "Sperre 40" (Kartensperre)!

Gruß
MarkoP
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.05.2004 13:32
Mit beiden Karten sind alle drei Zahlungswege (vom technischen) möglich, d.h. ich kann sowohl mit einer SparkassenCard mit Ersatzautorisierung als auch ohne am POZ/ELV bezahlen.

Der Unterschied bei den Karten liegt darin, dass wenn ich mit einer SparkassenCard ohne Ersatzautosierung mit meiner Geheimzahl am electronic cash bezahle sofort eine Anfrage an das Konto gestartet wird, bei einer mit Ersatzautosierung erst bei einem Betrag über 500€ pro Tag und Karte.
bankerskater
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.05.2004 00:50
Hy!
also arbeite bei einer sparkasse und es stimmt nich was ihr da geschrieben habt!

Mit ersatzauthorisierung ist in gleicher Weise wie die EC-Karte zu verstehen. Heisst das man 500€ täglich das konto überziehen kann auch wenn man keinen dispo hat, bei GAA halt.

Ohne Ersatzauthorisierung ist wie die normale Kundenkarte. Keine Überziehung am GAA.
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.05.2004 13:13
@bankerskater

Wer hat Dir denn das erzählt???
Es stimmen definitiv die Aussagen der anderen!!!
Am GAA bekommt keiner einen Cent mehr als Dispolimit
eingegeben ist!!!
Wenn der Kunde keinen Dispo hat, kann er am GAA auch nicht verfügen!!!
Siehe AA 1827/329!!!
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.05.2004 16:17
Hallo alle Zusammen!

Irgendwie hat jeder von euch ein wenig Recht!

Die Unterschiede zwischen einer Karte mit und einer ohne Ersatzautorisierung liegen in der Disposition am Konto des Kunden:

Bei einer Karte ohne Ersatzautorisierung muss bei jeder Transaktion eine Onlineabfrage (Kartensperre/ Konto- deckung) gemacht werden.

Ausnahme bilden hierbei POZ und ELV. Beides Zahlungs- formen ohne Zahlungsgarantie. Bei allen Anderen Zahlungs- formen mit Zahlungsgarantie muss bei einer Karte ohne Ersatzautorisierung eine Disposition am Konto erfolgen.

Da dies im Offline-Fall nicht möglich ist, kann somit dann mit dieser Karte nicht in einen Zahlungssystem mit Zahlungs- garantie gezahlt werden.

Anders ist hier die Lage bei einer Karte mit Ersatz- autorisierung:

Wie der Name schon sagt findet hier im Offline-Fall eine Autorisierung Ersatzweise aufgrund der Kartenart statt.

Sprich die Online-Autorisierung wird durch die Ersatz- autorisierung der Karte ersetzt.

Für den Verfügungsrahmen im Offline-Fall gelten allerdings Limits, die Institutsindividuell vorgegeben werden. So kann es durchaus sein, dass ein Konto am Geldautomaten über den Dispo hinaus beansprucht wird.

Gruß,

WALKTHRU
bankerskater
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.06.2004 21:13
Also mir wurde es so gesagt!
Die alte EC-Karte ist die Sparkassencard mit EA!
und da kann man doch für 500€ am Tag geld abheben auch wenn keine Deckung vorhanden is!
Ich erzähl hier vielleicht mal wieder scheisse aber so wurde mir das mal erzählt!!!
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.06.2004 21:25
EA ist eigentlich der ersatz für diese wundervolle ec funktion, das man auch im offline fall geld bekommt.

steckt ja schon im wort drin ersatz autorisation... sonst autorisiert einen ja das rz das cash aufm kto ist und wenn halt keine verbindung zum rz besteht besteht dann ist das ersatzweise in der karte schon implementiert. was ne eselsbrücke.. stecken beide worte ja schon drin....

was bankerkater meint ist dieser behinderte dispzuschlag aus 3270 mit dem schwulen sternchen .. ich hab gedacht ich kotz als ich das gesehen hab :)
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.06.2004 08:34
Wenn man über dem eingeräumten Dispo ist oder gar keinen hat, kann man pro Tag max. 200 EUR am GAA verfügen. Hebt man zuerst nur 10 EUR ab, dann war es das und man muß bis zum nächsten Tag warten.
FullMoon
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.06.2004 09:17
Ic hhab da keine Meinung zu, weil ich mit der Sparkasse nix zu tun hab.
Aber ich find es immer wieder interessant - zum Wegschmeißen komisch - wie selbst Sparkässler unter sich die verschiedensten Meinungen haben.
Egal. Hauptsache, Ihr erzählt Euren Kunden alle das gleiche...!

Echt zum Schreien!

Bier ohne Alkohol ist wie Fahrrad fahren ohne Sattel!

Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.06.2004 09:20
Sparkasse ist ja nicht gleich Sparkasse.
Es kann immer zu unterschieden in den Leistungen o.ä. kommen. Auch bei Sparkassen.
FullMoon
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.06.2004 09:43
Klar! Ist ja bei den VB‘s nicht anders...
Aber ob eine Karte mit oder ohne Ersatz-Authorisation ausgestattet ist, wird doch wohl ein allgemeines Ding sein. Alles andere wäre doch völlig unpraktikabel...

Macht aber nix. Die Sache mit der Uneinigkeit erleb ich nicht nur hier, immer wieder bei den verschiedensten Begebenheiten...! Und da geht es um Grundsätze. Und das isz immer luschtich...!

Bier ohne Alkohol ist wie Fahrrad fahren ohne Sattel!

 

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