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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

gesetzl. Regelung Verrechnungsscheck
 
Klenkes
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.05.2004 14:07
Hallo!

Eine Kundin (welche es sich eigentlich nicht erlauben darf) flippte total als ich sagte das wir den Verrechnungsscheck erst nach max. 7 Arbeitstagen auszahlen. Kann mir jemand sagen ob das wirklich die genaue gesetzl. Frist ist und wo das schwarz auf weiß steht?!
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.05.2004 14:28
wir schreiben nach 4 tagen e.v. gut
Cicek
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.05.2004 14:34
wir sagen dem kunden immer 5 bis 8 Tage.
Steht vielleicht was im Scheckgesetz oder so???
honey_C
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.05.2004 15:37
ich würde sagen dass es bei jeder Bank anders ist und es liegt auch außerdem an der Art des Schecks.
Also normalerweise kann der Scheck bis zu 2 Tagen nach gutschrift noch zurückgebucht werden.
Also müsstest du die Tage bis zur Gutschrift (bei uns 1-2 Tage) plus die 2-3 Tage (e.V.).
Kommt auch immer darauf an woher der Scheck kommt... also mit 4-5 Tagen kannst du eigentlich nichts falsch machen....
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.05.2004 16:12
Im Scheckgesetz steht dazu jedenfalls nichts drin. Die Gutschrift e.V. ist meines Wissens auch nur eine Sicherheit für die Bank.
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.05.2004 10:49
Also die Gutschrift ist nach 2 Tagen und danach ist er noch 3 Tage E.v.

Meistens lassen wir den Kunden aber schon nach den 2 Tagen verfügen.Natürlich muss man die Boni beachten.

Alle Male Aqua Maler!!

Computerspiele haben keinen Einfluss auf Kinder.
Hätte Pac-Man Einfluss auf mich gehabt, als ich Kind war, würde ich heute durch verdunkelte
Räume laufen, magische Pillen fressen (nur Spaß) und wiederholende elektronische Musik hören!

Helldriverone
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.05.2004 21:01
Sachu mal im Scheckabkommen nach.
Mein da wären dei Fristen festgehalten.

Hopfen und Malz, Gott erhalts
P.S.: Wer eine gegenteilige Meinung verglichen mit der meinigen besitzt, kann mir geren eine Mail hinterlassen. Ich werde bei Zeiten ein Antwort verfassen.

Helldriverone

Robby-Robbe
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.05.2004 11:48
Beim Scheck ist es wirklich immer so ne Sache...
Wie oben bereits erwähnt, kann man, je nach Boni des Kunden, auch mal evtl. ne Ausnahme machen...allerdings haben die Kunden mit guter Boni meist eh genug Kohle auffm Konto :)

Ansonsten immer abwarten, bis E.v. raus ist und der auch wirklich verbucht wurde.

Hatte letztens auch einen Fall, da wollte ein Kunde ein Konto eröffnen und direkt einen Scheck verbuchen lassen, er musste allerdings noch ausstehende Forderungen aus einem vor längerer Zeit umsatzlos aufgelösten Konto bezahlen. Da haben wir auch gesagt, dass wir das nicht bevorschussen dürfen, was ja auch stimmt. ( Zumal die Boni & Schufa wirklich nicht gerade gut waren )

-------------------------------------------------

Am Wochenende immer 2 m² Regenwald zu retten kann ganz schön knülle machen.

Sauft für den Regenwald !!


Robby

cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.05.2004 13:46
Einzug (Inkasso) von Verrechnungsschecks im Auftrag und für Rechnung des Kunden:
- vom Kunden eingereichte Verrechnungsschecks werden i.d.R. gutgeschrieben "Eingang vorbehalten (E.v.)", mit Wertstellung 1-4 Tage später (je nach vermutlicher Einlösungsdauer)
- bei Kunden zweifelhafter Bonität erfolgt die Gutschrift erst "nach Eingang des Gegenwertes (n.E.)", da die E.v.-Gutschrift für das KI ein Risiko darstellt: sie hat zwar ein Recht zur Rückbelastung - dies nützt jedoch nur, wenn noch Guthaben vorhanden ist.
Die Regel ist die E.v.-Gutschrift. Hierbei handelt es sich um eine Klausel, mit der Kreditinstitute die Gutschrift von Einzugspapieren (z. B. Schecks, Lastschriften, Wechsel) unter dem Vorbehalt des Eingangs vornehmen. Die Gutschrift erfolgt unter der auflösenden Bedeutung (§158 I BGB), dass das Einzugspapier eingelöst wird.
http://dejure.org/gesetze/BGB/158.html

Aus Sicherheitsgründen könnte auch bei der bezogenen Bank angefragt werden, ob auf dem Konto des Scheckausstellers genügend Deckung vorhanden ist. Die Anfrage erfasst jedoch nur die Deckung zum Zeitpunkt des Anrufs und ist deshalb nicht wirklich aussagekräftig.

Ein anderer Punkt sind die Vorlegungsfristen von Schecks nach dem Scheckgesetz:
http://dejure.org/gesetze/ScheckG/29.html
Schecks sollen nur Zahlungsmittel sein, nicht (wie der Wechsel) auch Kreditmittel; daher ist ihre Umlaufzeit begrenzt.

Das Scheckabkommen als Vereinbarung zwischen KI´s regelt die Abwicklung des Scheckeinzugverkehrs (Rechte und Pflichten zwischen den beteiligten KI´s), u.a. BSE/GSE-Verfahren usw., vgl. http://www.grundmann-norderstedt.de/gfb24.htm
AkitheDragon
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.12.2004 16:05
Hi Alle,

Hab mal ein etwas älteren Threat rausgesucht und gleich mal ne Frage dazu:

Wenn ich (mache auch gerade ne Ausbildung) Verrechnungsschecks ausstelle, habe ich das Recht, den Betrag dann wieder zurückzufordern? Ähnlich wie bei einer Lastschrift nur mit einer anderen Frist!?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.12.2004 16:46 - Geaendert am: 18.12.2004 16:46
Bei der Eröffnung des Kontos kennt der Kunde die AGB an und somit (bei Sparkassen) folgende Vereinbarung:

Nr. 9 - Gutschriften und Einlösung von Einzugspapieren

(1) Gutschriften "Eingang vorbehalten"
Schreibt die Sparkasse den Gegenwert von Einzugspapieren (z. B. Scheck, Lastschrift) schon vor ihrer Einlösung gut, so geschieht dies unter dem Vorbehalt der Einlösung und des Einganges des Gegenwertes (E.v.-Gutschrift). Das gilt auch dann, wenn das Papier bei der Sparkasse selbst zahlbar ist. Jede unter diesem Vorbehalt - "E.v." - erfolgende Gutschrift wird erst mit dem Eingang des Gegenwertes endgültig. Wird das Einzugspapier nicht eingelöst oder geht der Sparkasse der Gegenwert nicht zu, so macht sie die Gutschrift gemäß Nr. 23 dieser AGB rückgängig (Stornobuchung), und zwar auch nach einem zwischenzeitlich erfolgten Rechnungsabschluss.
vobamichel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.12.2004 21:37
laut hgb und grill 8 Tage für inland Schecks
SantoDomingo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.12.2004 23:04
@Dragon: klares Nein.
 

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