Orderschecks In- und Ausland |
|
|
Verfasst am: 21.10.2004 12:32 |
|
|
Im Bankazubis-Artikel zu Orderschecks steht, dass die Legi des Einreichers geprüft werden muss.
Passiert das bei Euch in den Banken? Was ist, wenn keins da ist, dann könnte der Scheck ja nicht angenommen werden, oder wie? Wie ist das in dem Fall rechtlich mit einem Stempel "Für das fehlende Indossament wird die Haftung übernommen"?
Bei Auslandsschecks, wenn da die Order fehlt, habe ich nun gelesen, müsste das mit 2 rechtsverbindlichen Unterschriften von Bankmitarbeitern abgezeichnet werden. Macht Ihr das so? |
|
|
|
Verfasst am: 21.10.2004 12:37 |
|
|
Orderscheck wird ja zur Gutschrift reingenommen. #Wenn der Kontoinhaber mit dem Empfänger übereinstimmt, dann ist es ja ok. Aber der Begünstigte muß ja noch unterschreiben auf der Rückseite.
Bei Auslandsschecks übernehemen wir nicht das Indossemant. Wenn keine unterschrift vom Kunden drauf ist, dann muß er eben vorbei kommen und bei Orderschekcs machen wir das auch nur bei sehr guten Kunden. |
|
|
|
Verfasst am: 21.10.2004 12:43 |
|
|
War bei uns gestern erst so!!!
Ein Auslandsscheck kam ohne Indossement zurück!!!
Die Finanzberater ham dann Unterschrieben (Kunde bekannt) und "den" Stempel druntergesetzt... ...ging also dann i.O. |
|
|
|