Haftung bei Überweisung |
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Verfasst am: 13.02.2005 20:51 |
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Hallo zusammen,
da ich mal angefangen habe, für meine AP zu lernen,
ist mir das Thema "Überweisung" in die Hand gefallen.
Möglicherweise bin ich ein bisschen begriffsstutzig, doch ich verstehe den Unterschied zwischen verschuldensunabhängiger und verschuldensabhängiger Haftung nicht.
Leistungen bei versch.unabh. Haftung
Betrag bis zu 12500TE + 5% ab Beginn der Ausführungsfrist
bei verlorengegangener ÜW
Bei verspäteter´Gutschrift 5% für den Zeitraum der Verspätung.
welche Leistungen gibt es bei verschuldensabhängiger Haftung?
Das Kernproblem ist der Unterschied der beiden Haftungen,
vielleicht kann man mir diesen erläutern.
Danke im voraus und Gruß,
Chris |
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Verfasst am: 13.02.2005 22:05 |
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Hi,
also zunächst einmal müsste es eigentlich 5% über dem Basiszinssatz der DBB heißen.
für jeden Tag verspätung bekommst du somit diesen Anteil gutgeschrieben!
Zudem gilt die MoneyBack Garantie auch nur wenn die reguläre Ausführungsfrist und dazu noch eine weitere Frist für die Bank von 14 Tagen verstrichen ist.
Bei verschuldensunabhängigkeit ist die Bank nicht an dem Fehler selbst schuld, hat aber die Verspätung,die u.U. durch die Clearingstelle entstanden sind zu tragen mit den 5% über Basiszins.
bei Verschuldensabhängigkeit, also wenn die Bank einen fehler gemacht hat, tritt nach ablauf der zusätzlcihen 14 Tage Frist die Moneyback garantie in Kraft
Ich glaub so isses doch oder?
Korrekturen natürlich jederzeit erwünscht ;)
Hoff ich konnte helfen!Markengeil since 1982 |
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