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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Kontopfändung
 
vobamichel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.06.2005 20:57
Hi, wollt mal fragen wie Ihr die Kontopfändung definieren würdet (drittschuldnererklärung, soll umsatzsperre) weil ich hab immoment voll den durchhänger *leider*

grüßle
micha

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.06.2005 11:41
Also Kontopfändung ist, wenn man auf seinem Konto Habeneingänge hat, diese aber nicht abheben oder überweisen darf, weil jemand Drittes, z.B. das Finanzamt (wegen Steuernachzahlung oder so nen Scheiß) eine Forderung gegen dich hat. Die Eingänge werden dann Zugunsten deiner Verbindlichkeiten an das FA überwiesen. Das Konto ist dann zugunsten des FAs gepfändet.
Da gibst aber bestimmte Pfändungsfreibeträge, z.B. Kindergeld, Sozialhilfe oder so nen Grampf, die man dann innerhalb von sieben Tagen abheben darf.

Bei ner Sollumsatzsperre darf der Kunde, aufgrund schlechter Bonität zum Beispiel, einfach keine Aktionen (Auszahlungen oder Überweisungen) machen durch die sein Konto ins Minus rutschen würde.

So is des (denke ich mal stark).

hoffe ich konnte dir helfen.
ciao
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.06.2005 20:58
Auch kann es u.U. sein, dass der Kunde seine kompletten Eingänge / Vergütung verfügen darf, da dies unter der Pfändungsfreigrente liegt. Es ist dann eine Bestätigung des Amtsgerichtes hierüber einzuholen.

Generell werden sonst keinerlei Verfügungen über das Konto zugelassen und ich verweise dann den Kunden in der Praxis immer darauf, sich mit dem Pfändungsgläubiger zwecks Rückzahlungsvereinbarung auseinanderzusetzen.

Schönen Gruß
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.06.2005 13:31
Die Pfändungsfreigrenze liegt bei einem ledigen, ohne Kind bei 939,99 Euro Nettogehalt
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.06.2005 14:17
Für Leute die es interessiert hier ne aktuelle Tabelle:

http://www.brennecke-partner.de/Vollstreckungsrecht/EuroPfaendungsfreigrenzen2002Monatlich.pdf


Soweit ich weiß, sollen die grenzen aber demnächst um 400 Euro angehoben werden.

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"Geld ist wie Klopapier, wenn mans am dringensten braucht, hat man keins.

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kani
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.06.2006 18:40
Bei einem Gemeinschaftskonto (oder-konto) und Ansprüche gegen nur einen Kontoinhaber wird doch das Konto trotzdem gesperrt, oder?
 

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