Kontopfändung |
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Verfasst am: 04.06.2005 20:57 |
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Hi, wollt mal fragen wie Ihr die Kontopfändung definieren würdet (drittschuldnererklärung, soll umsatzsperre) weil ich hab immoment voll den durchhänger *leider*
grüßle
micha |
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Verfasst am: 05.06.2005 11:41 |
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Also Kontopfändung ist, wenn man auf seinem Konto Habeneingänge hat, diese aber nicht abheben oder überweisen darf, weil jemand Drittes, z.B. das Finanzamt (wegen Steuernachzahlung oder so nen Scheiß) eine Forderung gegen dich hat. Die Eingänge werden dann Zugunsten deiner Verbindlichkeiten an das FA überwiesen. Das Konto ist dann zugunsten des FAs gepfändet.
Da gibst aber bestimmte Pfändungsfreibeträge, z.B. Kindergeld, Sozialhilfe oder so nen Grampf, die man dann innerhalb von sieben Tagen abheben darf.
Bei ner Sollumsatzsperre darf der Kunde, aufgrund schlechter Bonität zum Beispiel, einfach keine Aktionen (Auszahlungen oder Überweisungen) machen durch die sein Konto ins Minus rutschen würde.
So is des (denke ich mal stark).
hoffe ich konnte dir helfen.
ciao |
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Verfasst am: 05.06.2005 20:58 |
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Auch kann es u.U. sein, dass der Kunde seine kompletten Eingänge / Vergütung verfügen darf, da dies unter der Pfändungsfreigrente liegt. Es ist dann eine Bestätigung des Amtsgerichtes hierüber einzuholen.
Generell werden sonst keinerlei Verfügungen über das Konto zugelassen und ich verweise dann den Kunden in der Praxis immer darauf, sich mit dem Pfändungsgläubiger zwecks Rückzahlungsvereinbarung auseinanderzusetzen.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 06.06.2005 13:31 |
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Die Pfändungsfreigrenze liegt bei einem ledigen, ohne Kind bei 939,99 Euro Nettogehalt |
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Verfasst am: 11.06.2006 18:40 |
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Bei einem Gemeinschaftskonto (oder-konto) und Ansprüche gegen nur einen Kontoinhaber wird doch das Konto trotzdem gesperrt, oder? |
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