Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 118
Mitglieder online: 1

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Kreditkarten
 
Thomas19HB
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2002 15:39
Hallo!

nochmal eine Frage meinerseits!

Wie ist die Haftung bei Kreditkarten!
Man sagt ja vor Verlustmeldung ist die Haftung auf € 50 begrenzt und nach Meldung überhaupt keine!

Und wer haftet dann ab € 50. Ist das das Kartenausgebende KI oder der Kartenemittent?

Danke für eure Hilfe!

p.s. muss man sowas auch in der Prüfung beantworten? muss ich die Kosten von allgemein Kartenzahlungen wissen? z.B Sperrdateiabfrage bei POS und so?

Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2002 19:07
Also genauso ist das. Haftung nur bis 50€ bis zum Zugang der Sperrnachricht, danach haftet die Kartenausgebende Stelle.

Ich denke mal für die Prüfung kann das Wissen nicht Schaden, ist oft in Ankreuzfragen dran.
Thomas19HB
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2002 20:19
kann man das irgendwo nachlesen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2002 20:49 - Geaendert am: 13.11.2002 20:53
Nachlesbar unter:
http://domino.s-web.de/internet/agb.nsf/formulare/ D8056F8EC9CC7FDDC1256BDB004C9116/$FILE/euro-visacard_sgvht.pdf

Sobald der Karteninhaber einen Verlust der Karte anzeigt oder die Sparkasse/Landesbank mit der Sperrung derKreditkarte beauftragt hat (siehe Nr. 5 dieser Bedingun-gen), hat der Karteninhaber für weitere mißbräuchlicheVerfügungen, die mit der Kreditkarten nach diesem Zeitpunkt (z.B. unter Verwendung der Karte oder des SETZertfikates) getätigt werden, nicht mehr einzustehen. FürSchäden, die durch mißbräuchliche Verfügungen vorEingang der Verlustmeldung oder des Sperrauftragesentstehen, beschränkt sich die Haftung auf einen Höchst-betrag von 50 Euro je Kreditkarte, es sei denn, der Kar-teninhaber hat durch die grob fahrlässige Verletzungseiner ihm gemäß Nr. 5 obliegenden Verpflichtungen zumMißbrauch beigetragen.
Wuacky
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.11.2002 11:23
hallo!

also das mit den 50 euro ist schon richtig!

aber meines wissens ist es nicht so das du die gebühren etc. im detail wissen musst.
aber so eckfragen wie die 50 euro müssen schon sitzen!

aber das schaffst du schon!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


die wuacky
lesehase
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.11.2002 12:08
Ich denke auch dass man das mit den Gebühren nicht wissen muss.

Jeder Emittent hat doch abweichende Gebührenregelungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten.

Wichtig sind nur grundlegende Dinge wie Abrechnungszeitraum, Nutzungsmöglichkeiten und Vergleich zur EC-Karte.
karo78
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.11.2002 16:46 - Geaendert am: 14.11.2002 16:49
Für die mündliche Prüfung ist es allerdings von Vorteil, die eigenen Konditionen zu kennen. Das Fachliche geht zwar "nur" mit 40% in die Note ein, allerdings verunsichert es den Prüfling ungemein, wenn er mit irgendwelchen "Mondpreisen" in der Prüfung jonglieren muss. Entsprechend macht sich das in der Bewertung für die verkäuferische Kompetenz bemerkbar.
 

Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse