Scheck!? |
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Verfasst am: 25.10.2005 18:20 |
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Was ist eine Scheckbestätigung was muss ich da machen oder was wird da allgemein gemacht?!
Danke für die Hilfe ... |
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Verfasst am: 25.10.2005 18:36 |
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Hä?
Also ich würde spontan sagen, dass der Empfänger bei dem KI des Scheckausstellers nachfragt, ob das mit dem Scheck ok geht.
Habe das öfters mal bei uns im SFB mitbekommen.
Die sagen dann immer diesen tollen Satz: Unter banküblichem Vorbehalt geht das in ordnung!
Das heißt so gut wie: Kann alles passieren...
Skammy |
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Verfasst am: 25.10.2005 18:42 |
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wie muss ich mir das vorstellen??
da ruft jemand bei mir an und sag dann den Satz??!! |
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Verfasst am: 25.10.2005 18:51 - Geaendert am: 25.10.2005 19:02 |
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@ raibaac:
Geht es um die Bestätigung eines Schecks, den Ihr an den Kunden rausgebt oder um einen Scheck, bezogen auf ein anderes KI, den ein Kunde zur Auszahlung/zum Einzug vorlegt?
Scheinbar um letzteres. Dann ist das ganz richtig, Du rufst bei dem bezogenen Kreditinstitut an und sagst, ich habe hier einen Scheck zu Lasten Konto 12345678 über einen Betrag von XY. Wird der voraussichtlich eingelöst? Dann wird geantwortet mit "Ja, unter banküblichen Vorbehalt." (wenn i.O.) oder "Der Scheck ist gesperrt." (selbsterklärend) oder "Dazu kann ich keine Auskünfte geben." (wenn Bonität nicht i.O.). Wenn Du mal gefragt wirst: Vorsicht mit anderen Aussagen in Sachen Bonität wie "Konto nicht gedeckt" etc., dass kann böse enden, Du weißt ja nicht, wer dran ist und Kreditgefährdung ist eine unerlaubte Handlung. Nach der einmaligen Auskunft, dass Du dazu nichts sagen kannst, solltest Du auch keine Nachfragen (ala "Wie wäre es denn mit dem halben Betrag?") mehr beantworten. Warum auch? Jede Bank mit berechtigtem Interesse wird eine schriftliche Bank-an-Bank-Auskunft einholen, die "Scheckfrage" ist aber unter Kaufleuten beliebt zum billigen Bonitätscheck. Glücklicherweise werden die Schecks ja bald Geschichte sein.
@ Skamelot:
"Unter banküblichen Vorbehlt" bedeutet mitnichten, dass alles Mögliche passieren kann, sondern dass der Scheck im Moment nicht gesperrt und das Konto gedeckt ist. Das heißt, der Scheck wird eingelöst, wenn
- bis zur Belatungsbuchung nicht die Deckung durch andere Tarnsaktionen unterschritten wird,
- der Scheck nicht vor Vorlage gesperrt wird und
- der Scheck formal in Ordnung ist.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 26.10.2005 19:29 |
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@ Julien
Das mit: Das kann so gut wie alles bedeuten, meinte ich in dem Rahmen, den du aufgezählt hast.
Dachte das wäre klar, das sich das auf Buchungen und Sperren bezieht, die nach Abgabe der Bestätigung abgegeben werden.
Habe mich vielelicht nen bissel doof ausgedrückt.
Ciao
Skammy
PS: Deine Erklärung ist echt gut... |
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