Orderscheck??? |
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Verfasst am: 25.10.2005 19:43 |
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Hi!
Kann mir vielleicht jemand den Begriff Orderscheck erklären?
Das wäre super wichtig!!!!!!!!
Danke |
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Verfasst am: 25.10.2005 20:20 |
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orderschecks heissen orderschecks, weil sie nur mit der order (dt.:Anweisung) eingelöst werden können, dass der empfänger auf dem scheck genannt ist, dort auf der rückseite unterschreibt und den einreichungsbeleg auch nochmal unterschreibt, um zu gewährleisten, dass der einreichende auch der ist, auf den er ausgestellt ist!
so hab ich das zumindest bisher verstanden!!!
falls falsch, bitte korrigieren, bin auch erst im 1. Lehrjahr :-) |
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Verfasst am: 25.10.2005 20:23 |
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Fachwissen -> Bankbetriebslehre -> Bargeldloser Zahlungsverkehr -> Der Scheck
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 25.10.2005 22:10 |
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Ein Orderscheck ist ein Scheck, der an eine bestimmte Person als Schecknehmer, mit oder ohne den ausdrücklichen Vermerk “an Order” (Art. 5 I SchG) ausgestellt ist. . Der Orderscheck wird (wie der Wechsel) durch Indossament übertragen (Art. 14 I SchG), wobei für den Übergang der Scheckrechte die Übereignung der Scheckurkunde durch Einigung und Übergabe nach §929 BGB hinzukommen muss. Zur Rationalisierung der Abwicklung von O. ist von |
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