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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Kartenmißbrauch
 
AnnieLair
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.11.2005 16:04
Hallo,

ich bin gerade dabei einige Aufgabe für die AP zu machen und da gab es eine Aufgabe, wo es darum ging, daß eine Kunde im Urlaub war und dort Ihre Kreditkarte verloren hat und als Information hat man noch bekommen, dass noch kein Kartenmißbrauch erfolgt ist.

Was mich ein wenig gewundert hat, ist der Lösungsvorschlag. Der sieht vor, dass keine Anzeige an die Polizei erfolgen muß, da noch keni Kartenmißbrauch erfolgt ist. Aber muß man nicht grundsätzlich eine Anzeige bei der Polizei machen egal ob Mißbrauch vorliegt?

Danke für eure Hilfe !
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.11.2005 16:06
"dass keine Anzeige an die Polizei erfolgen muß"

Wenn noch nix passiert ist, wen willst du dann anzeigen? Und vorallem warum?
AnnieLair
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.11.2005 16:09
Naja... ich dachte das mit der Anzeige halt gemeint ist, dass man überhaupt meldet das die Karten verloren wurde. Ist das nicht richtig? Weil wenn man eine Karte verliert muß man es doch grundsätzlich melden, oder?

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.11.2005 16:13
Eine Anzeige bei der Polizei erfolgt, wenn mit der Karte verfügt wurde oder man sich sicher ist, dass die Karte gestohlen wurde.
In diesem fall könnte es ja auch sein, dass die Kundin die Karte "nur" verloren hat.
In diesem Fall ist eine Meldung bei Ki oder direkt bei der Kreditkartengesellschaft nötig, damit diese dann die Karte sperren.
Violet85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.11.2005 16:14
Nö, wenn du deine Karte aus Schusseligkeit verlierst interessiert das ja die Polizei nicht. Du solltest sie nur sperren lassen.
Die Polizei muss nur informiert werden wenn z.B. mit der Karte eingekauft wurde (Mißbrauch eben).
Calli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.11.2005 16:18
Da muß man unterscheiden zw. Verlust und Diebstahl.
Den Diebstahl sollte man auf jeden Fall der Polizei melden(Anzeige gg. Unbekannt). Falls man sicher ist, daß die Karte wirklich "nur" verloren gegangen ist, ist eine Anzeige bei der Polizei nicht sinnvoll. In beiden Fällen muß der Kunde die Karte beim kartenausgebenden Institut sperren lassen.

__________________________________________________

+++ Wenn Du keine Ahnung hast, einfach mal Fresse halten! +++

+++ Hartz IV und der Tag gehört Dir! +++

AnnieLair
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.11.2005 16:59
Dann weiß ich jetzt bescheid ! Danke !
 

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