Netzgeld |
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Verfasst am: 08.11.2005 12:39 |
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Was ist Netzgeld?
Ist es Giralgeld oder Kartengeld?
Wie funktioniert es?
Habe nur sehr komplizierte Erläuterungen gefunden!
Kann mir jemand mal ne verständliche formulierte Definition in Anlehnung an oben gestellte Fragen posten?
Danke |
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Verfasst am: 08.11.2005 14:23 |
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Hi,
Eine Definition habe ich jetzt spontan nicht gefunden, aber wenn ich mich noch richtig erinnere nennt man das Geld das auf eine Geldkarte aufgeladen wird Netzgeld. |
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Verfasst am: 10.11.2005 10:43 |
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@Quaxi
Geld das auf dem Chip der Karte gespeichert wird nennt man Kartengeld.
Trotzdem Danke
Hat vielleicht irgendjemand anderes was brauchbares? |
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Verfasst am: 10.11.2005 16:29 |
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Beim sog. Netzgeld handelt es sich um eine Möglichkeit der Zahlung in Netzwerken/via Internet, wobei es um vorausbezahlte elektronische Zahlungseinheiten geht, d.h. es wird vom Benutzer auf PC-Festplatte gespeichert und einmalig oder auch erneut zur Abwicklung von Zahlungen verwendet. Meist geht es um kleinere Summen (digitale Münzen).
vgl. http://www.gassner.de/escher/e-geld-txt.html |
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Verfasst am: 10.11.2005 20:44 - Geaendert am: 10.11.2005 20:48 |
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Die allgemeingültigste (und einzige aufsichtsrechtlich relevante) Definition findet man in § 1 XIV KWG. Dort heißt es:
"Elektronisches Geld sind Werteinheiten in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, die
1. auf elektronischen Datenträgern gespeichert sind,
2. gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben werden und
3. von Dritten als Zahlungsmittel angenommen werden, ohne gesetzliches Zahlungsmittel zu sein."
Vor der letzten Novelle zerfiel das E-Geld noch in "Ausgabe vorausbezahlter Karten zu Zahlungszwecken" (Geldkartengeschäft) und die "Schaffung und die Verwaltung von Zahlungseinheiten in Rechnernetzen" (Netzgeldgeschäft). Diese Trennung ist nicht mehr aufrecht zu erhalten, da sie lediglich auf den zur Speicherung verwendeten Datenträger abzielt.
Gruß
Julien |
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