Vorlegungsfristen bei Schecks |
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Verfasst am: 21.11.2005 17:54 |
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Hallo,
kann mir jemand genau sagen, ab wann die Vorlegungsfrist beginnt und wann sie endet, vor allem inwiefern das Wochenende mit hineinbezogen werden muß.
Ich weiß ja, dass die Vorlegungsfrist im Inland 8 Tage sind aber trotzdem kann ich das eine Beispiel nicht folgen, vielleicht kann mir da jemand helfen:
Ausstellungsdatum vom Scheck: Freitag, 16.03.
letzter Vorlegungstag (beim bezogenem KI): Montag, 26.03. |
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Verfasst am: 21.11.2005 18:03 |
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Scheck ausgestellt im Inland: daher 8 Tage.
Ausstellungstag (Freitag, 16.03.) wird nicht mitgezählt,
Samstag, Montag, ..., letzter Tag somit Samstag,
ist aber Wochenende und somit Verlängerung bis zum nächsten Bankarbeitstag = Montag, 26.03. |
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Verfasst am: 21.11.2005 18:06 |
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Jo, Europa und Mittelmeerländer sind 20 Tage und andere
Kontinente 70 Tage, wenn ich mich nicht irre^^ |
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Verfasst am: 21.11.2005 19:12 |
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Jawollll
Inland: 8 Tage
Europa + Mittelmeer: 20 Tage
restl. Welt: 70 Tage
Unabhänbgig davon wird die Bank zumeist die Schecks einlösen, da sie berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, diese auch nach der Vorlagefrist einzulösen. Der Scheckasusteller hat hierauf keinen Einfluß.
Schönen Gruß |
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