Lastschrift wird nie eingezogen!!! Was tun? |
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Verfasst am: 16.12.2005 11:43 |
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Hallo,
ich möchte gerne wissen wie es sich verhält, wenn einem Institut eine Ermächtigung zum einzug von Lastschriften vorliegt, das Institut den Betrag von 10 € der mtl fällig ist, aber nur nie dem Konto belastet hat. und das seit mehr als 2 jahren obwohl der Vertrag noch besteht.
Die Angegebene Adresse und Kontoverbindung ist auf dem vertrag richtig eingegeben, das Institut hat sich noch nie gemeldet.
Könnte das Institut die monatsbeträge auf einmal einziehen?
Kann es schadensersatz gültig machen?
Wie ist die Rechtslage für den Kunden, der ja nie belastet wurde???
Bitte helft mir weiter |
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Verfasst am: 16.12.2005 11:56 |
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Alles auf einmal einziehen ist nicht erlaubt und wider den Vertrag.
Wenn es sich zum Beispiel um eine Versicherung handelt, dann muss gezahlt werden, damit der Vertrag gültig und wirksam ist, wenn aber der Versicherer nicht einzieht, liegt dort der Fehler, der Kunde müsste sich aber kümmern, wenn er merkt, dass nicht eingezogen wird..... schwere Rechtslage... wie gesagt, Fehler beim Institut. Leichtfertigkeit beim Kunden..._________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 16.12.2005 12:03 |
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Es handelt sich nicht um eine Versicherung.
Es ist eine Clubmitgliedschaft.
Wie ist dann die Rechtslage? |
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Verfasst am: 16.12.2005 12:06 |
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Wurden denn Clubrechte genutzt?
Wie gesagt, Club müsste einziehen, Kunde sich kümmern, also melden, wenn nicht alles vertragskonform ist... ansich erwirbt er durch die Betragszahlung ja erst die Recht an der Nutzung der Clubvorteile..._________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 16.12.2005 12:27 |
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ich würde sagen wenn er den club genutzt hat würden sie alle rechtlichen ausseinandersetzunge gewinnen so isses und so bleibts
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Verfasst am: 16.12.2005 13:23 |
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klärt es mit dem Mitglied persönlich ab.
Fakt ist: er ist seit 2 jahren mitglied und nutzt scheinbar den club. also zieht das komplette geld ein oder auf raten.
aber wie gesagt klärt es mit dem mitglied ;-)#eintracht-frankfurt @ qnet =) |
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Verfasst am: 16.12.2005 15:56 |
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Die Erteilung der Einzugsermächtigung erfolgt ja nur zahlungshalber, und nicht an Zahlungs statt. Somit ist die Verpflichtung aus dem Vertrag - Clubmitgliedschaft - nicht erfüllt. Der Club hat also das Recht auf Zahlung der Beiträge. (Solange, bis man Einrede der Verjährung geltend machen kann.)
Ob die erteilte Einzugsermächtigung den Einzug aller Beiträge auf einmal abdeckt, ist davon getrennt zu sehen. Im Zweifel ja, kommt auf die Formulierung an.
Ob Leistungen in Anspruch genommen wurden ist auch egal, denn Vertrag ist Vertrag, ob ich die Leistung nutze oder nicht._______________________
Wir mögen die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das Gleiche denken wie wir. |
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