Bar-Scheck, Einreichung bei bezogenem Institut |
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Verfasst am: 22.12.2005 13:55 |
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Hallo,
wie kann es sein, dass ich einen Bar-Scheck beim bezogenen KI vorlege und die mir eine Barauszahlung verweigern? Mit der Begründung das Konto sei bei einer anderen Geschäftsstelle geführt? Der Scheck ist formell in Ordnung, unterschrieben und Kontodeckung ist auch da.
Warum lösen die den Scheck nur als V-Scheck ein, wo sie doch eigentlich zahlen müssen/sollten?
Hoffe ihr könnt mir helfen. Ist neulich einem Bekannten passiert.
PS: Das Gutschriftskonto war dann im selben Haus, die Gutschrift war e.V...aber wie gesagt, sollte eigentlich n Barscheck sein. |
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Verfasst am: 22.12.2005 15:26 |
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Es könnte sein, dass der Barscheck nicht eingelöst wurde, weill auf der GS (es war ja nicht die kontoführende) die Unterschrift nicht bekannt war und nicht nachgeprüft werden konnte.
Denn auch bei Barschecks muss die Legitimation des Ausstellers gewährleistet werden.
Wäre jetzt mal eine Möglichkeit..._ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<
Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen. |
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Verfasst am: 22.12.2005 15:31 |
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ja aber das man dann auf der stelle anruft und den schnell rüberfaxt...wäre doch jetzt nicht zu viel flexiblität oder? ich meine wenn die kontoführende stelle nur ein paar ortschaften weiter ist?
An sich ist ja ein scheck aber auch bei sicht fällig.
in diesem fall war der einreicher der enkel vom kontoinhaber (nachname identisch etc.)
Ich meine vorschriften sind vorschriften und die dienen zur sicherheit, aber nen barscheck nicht auszuzahlen - wozu braucht man dann einen barscheck? |
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Verfasst am: 22.12.2005 15:43 |
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Ich geb dir schon Recht,aber wie gesagt,wenn die Unterschrift des Ausstellers nicht geprüft werden kann....
Klar,man sollte mal auf der kontoführenden GS anrufen oder den Scheck zur Prüfung faxen können...aber nicht jeder ist so kundenfreundlich.
Weitere Möglichkeit wäre,dass es eine bankinterne Vorgabe ist,dass solche Schecks nur bei der kontoführenden GS ausbezahlt werden darf...
Und bei Sicht fällig stimmt schon,aber wenn er auf ein konto eingereicht bzw. gutgeschrieben wird war er auch bei Sicht fällig...
"Bei Sicht" bedeutet nämlich nicht gleich "vor den Augen des Schalterangestellten"_ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
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Verfasst am: 23.12.2005 09:36 - Geaendert am: 23.12.2005 09:39 |
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guten morgen,
ja wenn er eingelöst wird, dann muss er doch aber trotzdem sofort verfügbar sein und nicht e.V. und für die Verfügung gesperrt bzw. für abbuchungen? so erging es meinem kumpel nämlich. scheck war gutgeschrieben, allerdings e.V. - wie ein verrechnungsscheck und als ein größerer betrag per LS abgebucht werden sollte ging es nicht, obwohl ja die deckung hätte da sein müssen wegen dem Scheck...
ich finde so viel service muss schon sein, schließlich sind KIs ja immer noch Dienstleister - es ist ja nicht nur der Verkauf allein....wird des öftern glaube ich vergessen_____________________________________________
"Wenn unsere Träume wahr werden, was ist dann mit unseren Albtäumen?" |
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Verfasst am: 23.12.2005 10:04 |
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Die e.v. Sperre kommt automatisch wenn du einen Scheck über einen Scheckeinreicher dem Konto gutschreibst.
Den Barscheck nicht einzulösen find ich allerdings eine Frechheit!
Die Unterschriftenkarte lagert doch heute nicht mehr in der Kontoführenden Stelle sonder wird eingescannt und kann von dem ganzen Haus eingesehen werden.
Oder was war das für ne Fuckelbank? |
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Verfasst am: 23.12.2005 10:42 |
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ab welchem Betrag wird die Legitimation des Einreichers beim Barscheck geprüft bzw. festgehalten???
oder ist es beim Barscheck egal??? |
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Verfasst am: 23.12.2005 10:48 |
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Bei Barscheck ist das egal.
Der gehört dem, der ne in der Hand hat.
Wie Bargeld quasi. |
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Verfasst am: 23.12.2005 10:52 |
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Die Legitimationsprüfung bei Barschecks sind bankinterne Vorgaben,die nicht irgendwo in irgendwelchen Gesetzen verankert sind.
Prinzipiell kann jeder Barscheck in jeder beliebigen Höhe an den Inhaber ausgezahlt werden.
Es soll übrigens auch noch Banken geben,die sich den "Luxus"-Standard SCHUFA nicht gönnen...also ist es nicht sooo abwegig,dass es Banken ohne verscannte und dem ganzen Institut zugänglichen U-Karten gibt...
Aber man sollte dann halt mit Telefon und Fax arbeiten können...
Naja,ich hab sowieso das Gefühl,dass die Banken sehr kundenunfreundlich werden...und das,obwohl sie eigentlich den Vorteil "Service" gegenüber Online- bzw. Direkt banken ausspielen sollten...um die kunden nicht weiter zu verlieren..._ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
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Verfasst am: 23.12.2005 11:46 |
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Bei Verrechnungsschecks ist es doch so, dass der auf gar keinen Fall von der Bank bar ausgezahlt werden darf, bei dem das Konto des Bezogenen ist. Also die 1. Inkassostelle darf nicht gleich der bezogenen Bank sein.
Wie das jetzt aber genau beim Bar-Scheck ist und ob das da ähnlich ist weiß ich nicht. Ist ja eigentlich schwachsinnig, da es a) ein BAR-Scheck ist und b) kann der Service- Mitarbeiter ja auf dem Konto nachschauen....
... komisch, komisch |
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Verfasst am: 23.12.2005 13:59 - Geaendert am: 23.12.2005 14:00 |
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bin da ganz eurer meinung, wenn es ein barscheck ist dann ist die unterschrift entweder eingescannt oder man muss sich dem medium der kommunikation bedienen und mal kurz die kontoführende GS anrufen und den scheck hinfaxen...
...ein barscheck ist wie bargeld und muss, interne vorschriften hin oder her, bar ausgezahlt werden wenn gewünscht und wenn beim bezogenen KI vorgelegt.
vor allem wenn sich dieses KI als fünft größte sparkasse deutschlands bezeichnet und ein geschäftsgebiet von frankfurt bis an den rhein und bis koblenz anbeckt... ich weiß ja auch nicht wie das weitergehen soll...
ich glaube auch, dass ein solches verhalten direktbanken nicht unattraktiver macht - damit schneiden sich präsenbanken auf dauer selbst ins fleisch..._____________________________________________
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Verfasst am: 23.12.2005 14:26 |
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@Poldi:
Was hast du denn für Gedankengänge?!
Gehts noch Komplizierter?
Ein Verrechnungsscheck ist nur zur Verrechnung mit einem Girokonto und ende. |
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