Beleihungsauslauf |
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Verfasst am: 19.11.2005 16:17 |
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Es wird solange ein Festdarlehen aufgenommen bis der Bausparvertrag zugeteilt wird. |
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Verfasst am: 19.11.2005 16:19 |
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Gegeben sind folgende Werte:
- Mehrfamilienhaus
- Verkehrswert 800.000 €
- Ertragswert 850.000 €
- Sachwert 875.000 €
- Annuitätendarlehen 600.000 €
Berechnen Sie den Beleihungsauslauf! |
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Verfasst am: 19.11.2005 16:21 |
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Sorry, aber den kann ich nicht berechnen.
ich habe inder Berufsschule noch nie was von einem Beleihungsauslauf gehört.
Ist das Prüfungsrelevant???
Wenn ja, wäre es shcön, wenn mir das jemand kurz und knapp erklären könnte |
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Verfasst am: 19.11.2005 16:24 |
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Zum Nachdenken: Wie geht das mit dem Beleihungssatz aus? |
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Verfasst am: 19.11.2005 16:28 |
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Was genau meinen Sie???
Mit den 60 und 80 % ??? |
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Verfasst am: 19.11.2005 16:29 |
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Wie hoch ist der Prozentsatz. Er wird zwischen 60 % und 80 % liegen. Die Frage ist, wo liegt er genau? |
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Verfasst am: 19.11.2005 17:47 |
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Unter der Annahme, dass das Mehrfamilienhaus vermietet ist, müsste der Beleihungsauslauf bei 71% liegen. Richtig? |
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Verfasst am: 19.11.2005 18:12 |
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Nein! |
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Verfasst am: 19.11.2005 18:16 |
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Schade... ;-) Wie dann? |
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Verfasst am: 19.11.2005 18:17 |
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Kreditbedarf
----------------------*100 = Beleihungsauslauf
Beleihungswert |
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Verfasst am: 19.11.2005 18:23 |
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Hab ich gemacht:
600.000*100
----------------
850.000
=71%
?? Ich muss doch den Ertragswert als Beleihungswertgrundlage nehmen?? |
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Verfasst am: 19.11.2005 18:31 - Geaendert am: 19.11.2005 18:39 |
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Der Beleihungswert darf den Verkehrswert nicht überschreiten!
600.000 €
----------------------*100 = 75 % Beleihungsauslauf
800.000 € |
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Verfasst am: 19.11.2005 19:04 |
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"Der Beleihungswert darf den Verkehrswert nicht überschreiten!"
Ist das nicht eine institutsintern zu regelnde Angelegenheit? |
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Verfasst am: 19.11.2005 19:19 |
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Kann mir jetzt ncohmal jemand sagen, wofür ich den Beleihungsauslauf brauche?
Was mir der in der prüfung nutzt?
Habe den in noch keiner einzigen prüfungsaufgabe gesehen.... |
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Verfasst am: 19.11.2005 19:42 |
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Ist man bei der Sparkasse Göttingen nicht im Bereich Immobilienfinanzierung eingesetzt? :) |
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Verfasst am: 19.11.2005 22:06 |
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Nach den Beleihungsgrundsätzen für Sparkassen soll deshalb der Beleihungswert weder die angemessenen Herstellungskosten noch den Verkehrswert übersteigen. |
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Verfasst am: 19.11.2005 22:28 |
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Ich hab 69,56% Beleihungsauslauf aus dem arithmetischen Mittel errechnet (SACH+ERTRAGSWERT /2 = Beleihungswert).
Da nicht angegeben war wie man den Beleihungswert berechnen soll.
Kurze Frage noch:
Der Beleihungsauslauf ist doch auch für die Entscheidung
1A oder 1B Darlehen wichtig, oder? |
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Verfasst am: 19.11.2005 22:31 - Geaendert am: 19.11.2005 22:36 |
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Nochmal: Der Beleihungswert darf den Verkehrswert nicht überschreiten. -> Verkehrswert = Beleihungswert
Ein Beleihungsauslauf von 75 % besagt, dass der Kunde neben einem Realdarlehen (bis 60 %) auch noch ein nachrangiges Darlehen benötigt. |
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Verfasst am: 20.11.2005 09:16 |
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"Nochmal: Der Beleihungswert darf den Verkehrswert nicht überschreiten. -> Verkehrswert = Beleihungswert"
Richtig. Anders:
Ist der Verkehrswert einer Immobilie geringer, als der berechnete Sachwert bzw. Ertragswert, wird der Verkehrswert als Berechnungsgrundlage genommen. (Verhältnis Darlehen zum Verkehrswert). Ist der berechnete Sachwert bzw. Ertragswert geringer, wird natürlich dieser genommen. |
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Verfasst am: 20.11.2005 10:28 |
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Ein vorsichtiger (Bank-) Kaufmann wird auch die niedriger Wert ansetzen, vor allem, dann, wenn der ortübliche Verkaufspreis niedriger ist. |
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