Wertermittlung einer Immobilie |
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Verfasst am: 04.01.2005 10:50 |
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Eben...und hier ist der Wert für genutzte Wohnfläche in m² mit 4- 6 Euro anzusetzen andernorts wieder ganz anders... |
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Verfasst am: 04.01.2005 11:29 |
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Wie bereits erwähnt, werden solche Gebäude nur von Leuten gekauft, die diese Häuser im alten Stil renovieren.
Für andere Anleger ist das Geäude wertlos. Nur das Grundstück hat einen Wert und der ist von der Lage abhängig. |
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Verfasst am: 04.01.2005 12:19 |
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Hi,
das war nicht die berechnung für das haus, sondern nur ein Beispiel und das habe ich da auch geschrieben....
MfG Jenny |
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Verfasst am: 04.01.2005 12:50 |
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das haus liegt zwischen Jüterbog und wittenberg ( also sachsen anhalt, aber grenze brandenburg)
ich weiss das ist ne schwierige sache den wert des hauses rauszubekommen.
aber das ist echt wichtig für mich..... will damit ein bekannten helfen der sich in not befindet.....
schitt..... |
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Verfasst am: 04.01.2005 13:18 - Geaendert am: 04.01.2005 13:21 |
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Also Jüterbog hat nach meinem schlauen Büchlein hier einen Grundstückspreis von 30 - 51 Euro / qm.
Bei 30 x 600 wären wir bei gerade mal 18.000 Euro für das Grundstück.
Bei dem Haus schauts wohl ganz duster aus, wie Herrmann schon sagte.
Zwar ist es recht groß mit der angegebenen Fläche von 400m², allerdings dürfte man dafür wohl kaum einen Käufer finden. |
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Verfasst am: 04.01.2005 14:28 |
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danke......
ihr habt ein ein ganzen stück weitergeholfen...... |
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Verfasst am: 04.01.2005 17:52 |
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Ich geb dir 3 Mark 50 dafür und dann musst mir die Füße küssen, damit du den Schrott los hast... |
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Verfasst am: 04.01.2005 21:28 - Geaendert am: 04.01.2005 21:28 |
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@sucka
Das Angebot ist eine Frechheit. |
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Verfasst am: 04.04.2005 08:14 |
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lass das haus doch versteigern, da kannst sehn was für ein preis rauskommt, denn der theoretische wert ist zwar schön und gut, aber der reale wert einer sache kann immer nur so hoch sein, wie jemand anderes bereit ist dafür zu zahlen! |
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Verfasst am: 22.03.2008 19:18 |
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Beleihungswertermittlung.
Die Aufgabe leutet folgendermaßen:
Berechnen Sie den Sachwert des Objekts unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlages von 10% auf den Bauwert und setzen Sie den Beleihungswert fest. Stellen Sie dabei den Lösungsweg dar und runden Sie auf volle TEUR!
Den Sachwert habe ich richtig berechnet und dann davon 60% genommen um den Beleihungswert zu berechnen.
In der Musterlösung wird aber der Sachwert nur auf volle TEUR abgerundet und das ist dann schon der Beleihungswert.
Ich dachte ich muss immer 60-80% vom Sachwert nehmen. Egal ob in der Aufgabenstellung nun was von der Prozentzahl steht oder nicht.
Jetzt weiß ich nicht wie ich es in anderen Aufgaben machen soll.
Kann jemand helfen? |
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Verfasst am: 22.03.2008 19:52 - Geaendert am: 23.03.2008 21:10 |
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Achtung falsch:
Der Abschlag für den Beleihungswert kann von Bank zu Bank unterschiedlich sein.
Bei uns sind es z. B, immer 20 % vom Sachwert.
Richtig:
s. mein neuer Beitrag. Oder in Kurz
Beleihungswert = Sachwert abgerundet auf volle 1.000
Beleihungsgrenze = Beleihungswert - Abschlag z. B. 20 % |
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Verfasst am: 22.03.2008 20:24 |
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Ja das ist mir schon bewusst, aber was mache ich denn in der Prüfung, wenn kein Wert da steht? Einfach abrunden (wie in der Musterlösung der Aufgabe) oder je nach KI oder Bausparkasse 60-80% nehmen??
Theorie und Praxis sind doch immer unterschiedlich. |
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Verfasst am: 23.03.2008 07:47 - Geaendert am: 23.03.2008 10:58 |
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Die Praxis basiert auf der Thearie. Wie kann da die Praxis von der Theorie abweichen?
Die Beleihungssätze und Risikoabschläge stammen aus der Theorie. |
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Verfasst am: 23.03.2008 14:12 - Geaendert am: 23.03.2008 14:12 |
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@Herrmann:
Praxis und Theorie hin oder her. Das war eigentlich auch nicht meine Frage.
Was mache ich denn nun bei Aufgaben, wo der Prozentsatz für die Berechnung des Beleihungswertes nicht mit angegeben ist??? Den Sachwert abrunden, oder einfach 60% nehmen und das dann als Beleihungswert ausweisen???
Sie sind doch Berufschullehrer. Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
Danke im Voraus. |
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Verfasst am: 23.03.2008 20:06 - Geaendert am: 24.03.2008 08:34 |
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Realkreditobergrenze = Beleihungswert * 60 %
Nachrangdarlehen = Beleihungswert * 20 %
Gesamtkreditobergrenze = Beleihungswert * 80 %
ohne zusätzliche Sicherheiten |
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Verfasst am: 23.03.2008 21:00 - Geaendert am: 23.03.2008 21:45 |
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Ich beantworte jetzt mal deine Frage!
Es wird dir wie Schuppen von den Augen fallen ;-)
Zu unterscheiden ist der Beleihungswert und die Beleihungsgrenze.
Was du ausgerechnet hast ist die Beleihungsgrenze, das sind 60 - 80 % vom Beleihungswert und der Beleihungswert ist gleich dem Sachwert abgerundet auf volle 1.000.
Die Musterlösung ist somit richtig.
Wir haben damals folgendes Schema gelernt:
Ermittlung des Beleihungswertes:
Bodenwert
+ Bauwert
- evtl. Altersabschreibung (bezogen auf den Bauwert)
- Sicherheitsabschlag (bezogen auf den Bauwert)
= Sachwert
=> Beleihungwert (=abgerundeter Sachwert üblicherweise auf voll 1.000 ABGERUNDET)
In der Realität können je nach KI weitere Abschläge vom Sachwert genommen werden.
Daraus wird die Beleihungsgrenze errechnet in der Regel zwischen 60 % - 80 % vom Beleihungswert.
Beleihungsgrenze:
= maximale Kredithöhe die aufgrund des Beleihungswertes gewährt werden kann.
Folgende Beileihungsgrenzen ergeben sich in % bezogen auf den Beleihungswert
Realkreditinstitute (Hypothekenbanken): 60 % (gem. HypBankG)
Sparkassen: 60 % (=Realdarlehen) weitere 20 % (=Personaldarlehen) weitere 20 % blanko oder gegen Zusatzsicherheiten.
Bausparkassen: 80 % (gem. Bausparkassengesetz)
Lebensversicherungen: 45 %
Geschäftsbanken: i. d. R ca, 80 %, aber in der Realität geht da ja auch oft mehr.
gem. Hypobankengesetz und Bausparkassengesetzt braucht es für eine höhere Beleihung Zusatzsicherheiten.
Hoffe ich habe dir weitergeholfen. |
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Verfasst am: 23.03.2008 21:22 - Geaendert am: 23.03.2008 21:26 |
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@ Herrmann zu Theorie und Praxis
Die Praxis basiert auf der Theorie. Wie kann die Praxis dann von der Theorie abweichen??
Die Praxis weicht im wirklichen Leben doch oft von der Theorie ab.
Theoretisch sollte eine Kundenkonditon nicht über dem Marktzins liegen. In der Praxis kommt das oft vor.
In der Theorie sollte keine Bank 120 % vom Kaufpreis finanzieren, in der Realität kommt das vor.
Und wenn das zu oft gemacht wird und die Kunden dann noch von einer Bonität sind, dass sie in der Theorie keine Kredite bekommen hätten dann haben wir eine Bankenkriese (nun in USA) die es theoretisch gar nicht geben dürfte.
Mal ein praktisches Beispiel dafür das Theorie und Praxis zwei paar Schuhe sind.
Die Beleihungsgrenzen für Hypothekenbanken, Bausparkassen und Sparkassen stammen aus Gesetzen! |
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Verfasst am: 24.03.2008 08:37 |
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Das Hypothekenbankgesetz wurde ab dem 19. Juli 2005 durch das Pfandbriefgesetz (PfandBG) abgelöst.
Grundstücke werden nur bis 80 % beliehen.
Bei zusätzlichen Sicherheiten gibt es weitere Kredite. |
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Verfasst am: 24.03.2008 10:44 |
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Naja ich muss zugeben nach 2003 habe ich nicht mehr wirklich den Überblick, wenn ein Gesetz umbenannt wird mit dem ich nicht täglich zu tun habe.
Aber an der Sache ändert es ja nichts
Gucken sie sich z. B. die Kreditvergaben von GMAC oder auch der DKB an.
Bei entsprechender Bonität werden dort über 100 % des Kaufpreises finanziert. Ohne Zusatzsicherheiten wie Abtretung von Guthaben oder Wertpapieren oder Grundschulden an anderen Grundstücken.
Bei DKB meine ich so um die 116 %.
Und vom Beleihungswert ist es dann ja nochmal etwas mehr. |
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Verfasst am: 24.03.2008 17:45 |
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Im Fall einer Zwangsversteigerung werden diese Werte nicht erreicht. |
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