frage zur reallast |
|
|
Verfasst am: 19.02.2006 11:55 |
|
|
Welche Wirkung hat die Reallast auf den Beleihungswert?? |
|
|
|
Verfasst am: 19.02.2006 12:00 |
|
|
Wenn die Reallast im Range vorgeht, schmälert die Reallast den Beleihungswert erheblich, weil die Reallast oftmals an das Grundstück gebunden ist. Selbst wenn die Reallast an eine Person gebunden ist, sinkt der Beleihungswert um folgenden Wert: Belastung pro Jahr mal Lebenserwartung in Jahren. |
|
|
|
Verfasst am: 19.02.2006 12:05 |
|
|
also kann man sagen dass der beleihunsgwert sinkt, weil bei der reallast monatliche Geldleistungen zu zahlen sind und die einen höheren rang haben |
|
|
|
Verfasst am: 19.02.2006 15:42 |
|
|
Richtig. Wenn die Reallast im Vorang ist, dann sinkt der Beleihungswert. (Dieser kann dann auch 0 sein) |
|
|
|
Verfasst am: 20.02.2006 11:27 |
|
|
Genau.
Wenn eine Reallast eingetragen, mindert das den Beleihungswert erheblich. In der Praxis kann das Objekt quasi nicht mehr als Sicherheit mitreingenommen werden. Oftmals der Fall ist es, das bzw. eine Reallast z. G. der eigenen Eltern eingetragen ist und das Grundstück somit nicht beliehen werden kann, da bei einer Sicherheitenverwertung keiner so ein Objekt kaufen würde, wenn er noch mtl an die Eltern des Verkäufers zahlen müsste..... |
|
|
|
Verfasst am: 20.02.2006 12:42 |
|
|
Hallo!
In der Praxis ist es oft so, dass die Banken mit den "Reallastbegünstigen" Rücksprache halten und diese auffordern im Rang nach die einzutragende Grundschuld zu treten.
Damit sind diese (weil es meist die Eltern sind) einverstanden.
So können die Kinder das Haus beleihen lassen und die Banken können den Wert des Hauses besser als Sicherheit ansetzen.
Gruß Julia |
|
|
|