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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

1a und 1b Rahmen
 
Meki1985
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.03.2006 17:42
Hallo! Ich soll eine Definition für 1a und 1b Rahmen erstellen! Allerdings bin ich noch ein Frischling in dem Gebiet und hab nur eine ungenaue Vorstellung was das ist... Könnt ihr mir helfen eine möglichst genaue Definition zu erstellen? Danke!
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.03.2006 17:45
www.1a-rahmen.de <---- das sollte helfen....


________________________________________________
ein bischen spaß muss sein...dann ist die welt voll sonnenschein
Meki1985
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.03.2006 17:49
HAHA!!!! wirklich sehr lustig!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.03.2006 17:54 - Geaendert am: 15.03.2006 17:59
Ich nehme an: Es geht um Baufinanzierung.
Als 1a-Darlehen gelten die echten Realdarlehen mit einem Bleihungssatz von 60 % des Beleihungswertes.
Bis 80 % des Beleihungswertes gehen dann die 1b-Darlehen oder nachrangige Darlehen.

Eine 1 a-Hypothek ist die erststellige, unverbürgte Hypothek, 1 b-Hypothek die zweitstellige verbürgte Hypothek, die die Realkreditgrenze (Beleihungsgrenze von 60 Prozent des Beleihungswertes) überschreitet.
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.03.2006 17:57
Nicht generell um Baufi eher um Kreditrisikogruppen im allgemeinen würde ich sagen.

1a und 1 b Fälle wie wir sie bezeichnen definieren sich aus Bonität, Sicherheiten, usw.
Meki1985
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.03.2006 17:59
ich meinte das schon im Zusammenhang mit Baufinanzierung...
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.03.2006 18:00
Ich würde einfach in deinem Intranet bzw dort wo ihr eure Arbeitsanweisungen oder was auch immer aufbewahrt unter Punkten wie
-Risokoadjustierte Bepreisung
-Kreditrisikostrategie
-Kreditkompetenzen
-Bonitätsgruppen

suchen

dort müsstest du fündig werden.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.03.2006 18:11
Als Grenze für ein erstrangiges Realdarlehen wird 60 % des Beleihungswertes angesetzt (so genannte 1a-Hypothek im Erstrang). Fast alle Banken finanzieren auch bis zu 80 % des Beleihungswertes, verlangen dann aber meist Zinszuschläge von rund einem halben Prozent auf den Darlehensanteil, der die 60-Prozent-Grenze übersteigt.
Das Darlehen zwischen 60 % und 80 % wird als nachrangiges Darlehen bezeichnet.
Bausparkassen begnügen sich bei der Vergabe von Bauspardarlehen mit dem Zweitrang (so genannte 1b-Hypothek) und füllen die erforderliche Lücke bis 80 % des Beleihungswertes aus. Die restlichen 20 % sollte der Bauherr an Eigenkapital mitbringen.
Meki1985
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.03.2006 18:30
DANKE! Das hab jetzt sogar ich verstanden!!!!
 

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