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Bereich Baufinanzierungen |
Moderator: TobiasH |
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Abtretung Rückgewährsansprüche |
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Verfasst am: 01.04.2006 12:11 |
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Frage: Wenn eine andere Bank (nenne sie jetzt mal B) an unsere Banke (A) eine Anzeige der Abtretung der Rückgewährsansprüche macht, und wir diese bestätigen sollen, was kommt auf unsere Bank zu. Die B-Bank ist an 3. Stelle im Grundbuch, die A-Bank(meine Bank) hat 3 Grundschulden vor ihr. Was ist damit gemeint???? |
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Verfasst am: 01.04.2006 12:36 |
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Wenn drei Grundschulden von Euch Vorrang haben, kann die B-Bank nur an vierter Stelle oder schlechter stehen.
Zur Frage: Wenn der Darlehensnehmer einen mit einer oder mehrerer der genannten Grundschulden besicherten Kredit an Euch zurückzahlt, so ist/sind ihm die Grundschuld(en) zurück zu geben (wird dann Eigentümergrundschuld). Diesen Anspruch nennt man Rückgewähranspruch, im Gegensatz zur Hypothek erlischt die Grundschuld ja nicht mit Ausgleich der Forderung. Der Darlehensnehmer könnte diese Grundschulden für neue Kredite verwenden, die Sicherheiten gehen im Rang weiter der Sicherheit der B-Bank vor.
Das will die B-Bank natürlich verhindern und zeigt Euch deshalb an, dass Euer Kunde einverstanden ist, seine Grundschuld nicht sofort zurück zu bekommen, sondern an die B-Bank abzutreten, die sich so im Rang verbessert.
Ihr sollt das bestätigen, damit die B-Bank sicher weiß, dass das Schreiben an der richtigen Stelle angekommen ist und nicht z.B. schon eine Abtretung an eine andere Bank/Versicherung erfolgt ist. Weiterhin seid Ihr dann haftbar, falls Ihr das verpatzt (z.B. irrtümliche Rückgabe an den Eigentümer wegen Nichtbeachtung der Abtretung).
Gruß
Julien |
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