Beleihungssatz für Bauspardarlehen |
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Verfasst am: 07.12.2002 16:01 |
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Ist es richtig, dass Bausparkassen nur bis 75 % des Beleihungswertes Darlehen ausreichen dürfen. Ich dachte immer, es wären 80 %. |
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Verfasst am: 07.12.2002 16:13 - Geaendert am: 07.12.2002 16:16 |
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Das Bauspardarlehen darf zusammen mit vor- oder gleichrangigen Belastungen 80 vom Hundert des von der Bausparkasse ermittelten Beleihungswertes nicht übersteigen.
Bei Darlehen gegen dingliche Sicherung ist Voraussetzung, dass das Darlehen innerhalb von 80 % des Beleihungswertes abgesichert werden kann. Ist dies nicht der Fall, kann auch die Bürgschaft einer Bank, ein Pfandrecht an Wertpapieren oder Abtretung von Guthaben bei einer Bank als Sicherheit verwendet werden. Im Grundbuch genügt eine zweitrangige Absicherung des Darlehens. |
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