Grundbuch - Treuhändersperrvermerk dringend |
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Verfasst am: 04.06.2006 00:04 |
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Hi Leute,
da ich in der Kreditabteilung arbeite und ich öfter mal scheiß Fälle bekomme habe ich jetzt mal eine Frage an euch...
also eine andere Bank hat uns einen Teilbetrag Ihrer Grundschuld abgetreten unteranderem aber auch einen Anspruch auf Löschung des Treuhändersperrvermerks.
Was ist ein Treuhändersperrvermerk? Das steht im Grundbuch mit drin. Für was ist er gut und wie löschen wir ihn? Mit Antrag auf Löschung ans Grundbuchamt?
Bin ein wenig aufgeschmissen und soll das zu Dienstag wissen. Ich hoffe es kann mir einer helfen!
Danke schonmal. Schöne Pfingsten redsun101 |
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Verfasst am: 04.06.2006 11:34 - Geaendert am: 04.06.2006 12:10 |
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Das ist eine schwierige Aufgabe. Man sollte deshalb stufenweise an die Sache heran gehen.
Der Notar wird bei Grundstücksgeschäften oftmals als Treuhänder bei den Zug-um-Zug-Geschäften zwischengeschaltet, z. B. bei der Kaufpreiszahlung und Grundbucheintragung.
Treuhandkonten sind Fremdgeldkonten über die Treuhandzahlungen geleistet werden. Über die Konten bzw. das Guthaben kann nur bei Erfüllung genau festgelegter Auflagen verfügt werden.
Die Treuhandvereinbarung ist ein Sicherungsinstrument bei einer Zwischenfinanzierung oder bei einer Verbundfinanzierung.
Die Treuhandvereinbarung wird geschlossen zwischen dem Kreditnehmer, dem Grundstückseigentümer, dem Grundschuldgläubiger und der kreditgebenden Bank.
Die Treuhandzahlung führt dazu, dass Darlehen bereits valutiert werden können, bevor alle Auflagen erfüllt sind. Die Weiterleitung der Mittel mit Auflagen sichert zwar den Kreditgeber bei Nichterfüllung der Auflagen ab, gibt aber andererseits die Klärung dieser Fragen an einen Dritten weiter. |
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Verfasst am: 04.06.2006 11:45 |
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Gute und ausführliche Antwort, go on Herrmann ;-) |
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